DRGSystemDeutschland

5-517.yEinlegen oder Wechsel von selbstexpandierenden Stents und Stent-Prothesen in die Gallengänge: N.n.bez.

5-51·Operationen an Gallenblase und Gallenwegen

Verwendung
Endständig — dieser Kode wird so angegeben.
Bezeichnung neu ↺ 2026
Bezeichnung gegenüber dem Vorjahr geändert — bisher: „Einlegen oder Wechseln von selbstexpandierenden Stents und Stent-Prothesen in die Gallengänge: N.n.bez.“
Vorabfassung 2027: Inklusiva, Exklusiva und Hinweise veröffentlicht das BfArM für diesen Jahrgang noch nicht. Kodieranleitung des Jahrgangs 2026 ansehen

Prozedurenhäufigkeit

Die Statistik weist 5-517.y nicht einzeln aus — die Zahlen gehören zu 5-517 mit allen Subkodes.

0,001 % aller Operationen und Prozeduren · Hälfte ab etwa 71 Jahren

Alter der Patientinnen und PatientenAnteil der Prozeduren
Jahre
▸ Zahlen je Altersgruppe
AltersgruppeProzedurenMännerFrauenAnteil
unter 1 Jahr000–
1 bis unter 5 Jahre1100,15 %
5 bis unter 10 Jahre1010,15 %
10 bis unter 15 Jahre1010,15 %
15 bis unter 18 Jahre000–
18 bis unter 20 Jahre1100,15 %
20 bis unter 25 Jahre2020,29 %
25 bis unter 30 Jahre2110,29 %
30 bis unter 35 Jahre6330,87 %
35 bis unter 40 Jahre13761,9 %
40 bis unter 45 Jahre9631,3 %
45 bis unter 50 Jahre208122,9 %
50 bis unter 55 Jahre4123186,0 %
55 bis unter 60 Jahre5332217,7 %
60 bis unter 65 Jahre86523413 %
65 bis unter 70 Jahre95563914 %
70 bis unter 75 Jahre94573714 %
75 bis unter 80 Jahre69452410 %
80 bis unter 85 Jahre105584715 %
85 bis unter 90 Jahre6438269,3 %
90 bis unter 95 Jahre209112,9 %
ab 95 Jahren3210,44 %

Gezählt werden Operationen und Prozeduren, nicht Fälle — wer im selben Aufenthalt mehrfach untersucht oder operiert wird, zählt mehrfach. Erfasst sind vollstationäre Behandlungen nach der DRG-Statistik. Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis); Anteile, Summen und Ränge sind eigene Berechnungen. Datenquellen und Urheberrechte

Änderungen1

2011Neu
Einlegen oder Wechsel von selbstexpandierenden Stents und Stent-Prothesen in die Gallengänge: N.n.bez.
übergeleitet aus 5-514.y

Jahrgänge 2010–2027 und Überleitungstabellen des BfArM. Unterschiede nur in Schreibweise, Abkürzung oder im vorangestellten Text der übergeordneten Rubrik gelten nicht als Änderung.