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5-506.xImplantation, Wechsel und Entfernung eines Katheterverweilsystems in Leberarterie und Pfortader (zur Chemotherapie) und offen chirurgische intrahepatische Chemoperfusion: Sonstige

5-50·Operationen an der Leber

Verwendung
Endständig — dieser Kode wird so angegeben.
Vorabfassung 2027: Inklusiva, Exklusiva und Hinweise veröffentlicht das BfArM für diesen Jahrgang noch nicht. Kodieranleitung des Jahrgangs 2026 ansehen

Prozedurenhäufigkeit

Die Statistik weist 5-506.x nicht einzeln aus — die Zahlen gehören zu 5-506 mit allen Subkodes.

0,000 % aller Operationen und Prozeduren · Hälfte bei Männern ab etwa 76, bei Frauen ab etwa 56 Jahren

Alter der Patientinnen und PatientenAnteil der Prozeduren
Jahre
▸ Zahlen je Altersgruppe
AltersgruppeProzedurenMännerFrauenAnteil
unter 1 Jahr000–
1 bis unter 5 Jahre000–
5 bis unter 10 Jahre000–
10 bis unter 15 Jahre000–
15 bis unter 18 Jahre000–
18 bis unter 20 Jahre000–
20 bis unter 25 Jahre000–
25 bis unter 30 Jahre2117,4 %
30 bis unter 35 Jahre2207,4 %
35 bis unter 40 Jahre000–
40 bis unter 45 Jahre1013,7 %
45 bis unter 50 Jahre1013,7 %
50 bis unter 55 Jahre31211 %
55 bis unter 60 Jahre51419 %
60 bis unter 65 Jahre000–
65 bis unter 70 Jahre1013,7 %
70 bis unter 75 Jahre32111 %
75 bis unter 80 Jahre55019 %
80 bis unter 85 Jahre2117,4 %
85 bis unter 90 Jahre2207,4 %
90 bis unter 95 Jahre000–
ab 95 Jahren000–

Gezählt werden Operationen und Prozeduren, nicht Fälle — wer im selben Aufenthalt mehrfach untersucht oder operiert wird, zählt mehrfach. Erfasst sind vollstationäre Behandlungen nach der DRG-Statistik. Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis); Anteile, Summen und Ränge sind eigene Berechnungen. Datenquellen und Urheberrechte

Änderungen1

2016Teilweise übergeleitet
Inhalte übergeleitet in 5-506.305-506.3x
2010Bestand
Implantation, Wechsel und Entfernung eines Katheterverweilsystems in Leberarterie und Pfortader (zur Chemotherapie) und offen chirurgische intrahepatische Chemoperfusion: Sonstige

Jahrgänge 2010–2027 und Überleitungstabellen des BfArM. Unterschiede nur in Schreibweise, Abkürzung oder im vorangestellten Text der übergeordneten Rubrik gelten nicht als Änderung.