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5-489.0Andere Operationen am Rektum: Ligatur

5-48·Operationen am Rektum

Verwendung
Endständig — dieser Kode wird so angegeben.
Bezeichnung neu ↺ 2026
Bezeichnung gegenüber dem Vorjahr geändert — bisher: „Andere Operation am Rektum: Ligatur“
Vorabfassung 2027: Inklusiva, Exklusiva und Hinweise veröffentlicht das BfArM für diesen Jahrgang noch nicht. Kodieranleitung des Jahrgangs 2026 ansehen

Prozedurenhäufigkeit

Die Statistik weist 5-489.0 nicht einzeln aus — die Zahlen gehören zu 5-489 mit allen Subkodes.

0,029 % aller Operationen und Prozeduren · Hälfte ab etwa 71 Jahren

Alter der Patientinnen und PatientenAnteil der Prozeduren
Jahre
▸ Zahlen je Altersgruppe
AltersgruppeProzedurenMännerFrauenAnteil
unter 1 Jahr201370,11 %
1 bis unter 5 Jahre272340,15 %
5 bis unter 10 Jahre252050,14 %
10 bis unter 15 Jahre209110,11 %
15 bis unter 18 Jahre3019110,16 %
18 bis unter 20 Jahre131120,071 %
20 bis unter 25 Jahre8241410,45 %
25 bis unter 30 Jahre11352610,62 %
30 bis unter 35 Jahre17990890,98 %
35 bis unter 40 Jahre2491331161,4 %
40 bis unter 45 Jahre4152411742,3 %
45 bis unter 50 Jahre4692971722,6 %
50 bis unter 55 Jahre9115683435,0 %
55 bis unter 60 Jahre1.6931.0965979,3 %
60 bis unter 65 Jahre2.1661.35980712 %
65 bis unter 70 Jahre2.3771.49288513 %
70 bis unter 75 Jahre2.7811.7661.01515 %
75 bis unter 80 Jahre2.3401.42491613 %
80 bis unter 85 Jahre2.4361.4021.03413 %
85 bis unter 90 Jahre1.5508067448,5 %
90 bis unter 95 Jahre3621731892,0 %
ab 95 Jahren4414300,24 %

Gezählt werden Operationen und Prozeduren, nicht Fälle — wer im selben Aufenthalt mehrfach untersucht oder operiert wird, zählt mehrfach. Erfasst sind vollstationäre Behandlungen nach der DRG-Statistik. Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis); Anteile, Summen und Ränge sind eigene Berechnungen. Datenquellen und Urheberrechte

Alphabetisches Verzeichnis’261

Ligatur am Rektum
Eine Schlüsselnummer1:5-489.0

Änderungen

2010Bestand
Andere Operationen am Rektum: Ligatur

Seit mindestens 2010 unverändert. Jahrgänge 2010–2027 und Überleitungstabellen des BfArM. Unterschiede nur in Schreibweise, Abkürzung oder im vorangestellten Text der übergeordneten Rubrik gelten nicht als Änderung.