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5-479.0Andere Operationen an der Appendix: Inzision und Drainage eines perityphlitischen Abszesses

5-47·Operationen an der Appendix

Verwendung
Endständig — dieser Kode wird so angegeben.
Vorabfassung 2027: Inklusiva, Exklusiva und Hinweise veröffentlicht das BfArM für diesen Jahrgang noch nicht. Kodieranleitung des Jahrgangs 2026 ansehen

Prozedurenhäufigkeit

Die Statistik weist 5-479.0 nicht einzeln aus — die Zahlen gehören zu 5-479 mit allen Subkodes.

0,001 % aller Operationen und Prozeduren · Hälfte ab etwa 42 Jahren

Alter der Patientinnen und PatientenAnteil der Prozeduren
Jahre
▸ Zahlen je Altersgruppe
AltersgruppeProzedurenMännerFrauenAnteil
unter 1 Jahr2020,46 %
1 bis unter 5 Jahre217144,8 %
5 bis unter 10 Jahre3727108,5 %
10 bis unter 15 Jahre46262011 %
15 bis unter 18 Jahre211744,8 %
18 bis unter 20 Jahre5411,1 %
20 bis unter 25 Jahre13853,0 %
25 bis unter 30 Jahre186124,1 %
30 bis unter 35 Jahre249155,5 %
35 bis unter 40 Jahre2413115,5 %
40 bis unter 45 Jahre16883,7 %
45 bis unter 50 Jahre181084,1 %
50 bis unter 55 Jahre3317167,6 %
55 bis unter 60 Jahre3422127,8 %
60 bis unter 65 Jahre2816126,4 %
65 bis unter 70 Jahre2513125,7 %
70 bis unter 75 Jahre2610166,0 %
75 bis unter 80 Jahre181084,1 %
80 bis unter 85 Jahre18994,1 %
85 bis unter 90 Jahre6151,4 %
90 bis unter 95 Jahre2020,46 %
ab 95 Jahren000–

Gezählt werden Operationen und Prozeduren, nicht Fälle — wer im selben Aufenthalt mehrfach untersucht oder operiert wird, zählt mehrfach. Erfasst sind vollstationäre Behandlungen nach der DRG-Statistik. Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis); Anteile, Summen und Ränge sind eigene Berechnungen. Datenquellen und Urheberrechte

Alphabetisches Verzeichnis’262

Drainage eines Appendixabszesses
Eine Schlüsselnummer1:5-479.0
Inzision mit Drainage eines perityphlitischen Abszesses
Eine Schlüsselnummer1:5-479.0

Änderungen

2010Bestand
Andere Operationen an der Appendix: Inzision und Drainage eines perityphlitischen Abszesses

Seit mindestens 2010 unverändert. Jahrgänge 2010–2027 und Überleitungstabellen des BfArM. Unterschiede nur in Schreibweise, Abkürzung oder im vorangestellten Text der übergeordneten Rubrik gelten nicht als Änderung.