DRGSystemDeutschland

5-466Wiederherstellung der Kontinuität des Darmes bei endständigen Enterostomata

5-46·Andere Operationen an Dünn- und Dickdarm und Zusatzinformationen zu Operationen am Darm

Verwendung
Nicht endständig — eine Überschrift; zur Verschlüsselung einen Subkode wählen.
Vorabfassung 2027: Inklusiva, Exklusiva und Hinweise veröffentlicht das BfArM für diesen Jahrgang noch nicht. Kodieranleitung des Jahrgangs 2026 ansehen

Subkodes5

5-466.0
Jejunostoma
5-466.1
Ileostoma
5-466.2
Kolostoma
5-466.x
Sonstige
5-466.y
N.n.bez.

Prozedurenhäufigkeit

Rang 704 von 1.577 auf derselben Katalogebene · 0,010 % aller Operationen und Prozeduren · Hälfte ab etwa 63 Jahren

Alter der Patientinnen und PatientenAnteil der Prozeduren
Jahre
▸ Zahlen je Altersgruppe
AltersgruppeProzedurenMännerFrauenAnteil
unter 1 Jahr15082682,5 %
1 bis unter 5 Jahre2814140,46 %
5 bis unter 10 Jahre6330,099 %
10 bis unter 15 Jahre11470,18 %
15 bis unter 18 Jahre8530,13 %
18 bis unter 20 Jahre7340,12 %
20 bis unter 25 Jahre3922170,64 %
25 bis unter 30 Jahre7242301,2 %
30 bis unter 35 Jahre9156351,5 %
35 bis unter 40 Jahre175112632,9 %
40 bis unter 45 Jahre245160854,0 %
45 bis unter 50 Jahre3372141235,6 %
50 bis unter 55 Jahre4913011908,1 %
55 bis unter 60 Jahre74548725812 %
60 bis unter 65 Jahre90750440315 %
65 bis unter 70 Jahre87146840314 %
70 bis unter 75 Jahre79740539213 %
75 bis unter 80 Jahre5102252858,4 %
80 bis unter 85 Jahre3831692146,3 %
85 bis unter 90 Jahre16269932,7 %
90 bis unter 95 Jahre217140,35 %
ab 95 Jahren000–

Gezählt werden Operationen und Prozeduren, nicht Fälle — wer im selben Aufenthalt mehrfach untersucht oder operiert wird, zählt mehrfach. Erfasst sind vollstationäre Behandlungen nach der DRG-Statistik. Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis); Anteile, Summen und Ränge sind eigene Berechnungen. Datenquellen und Urheberrechte

Änderungen

2010Bestand
Wiederherstellung der Kontinuität des Darmes bei endständigen Enterostomata

Seit mindestens 2010 unverändert. Jahrgänge 2010–2027 und Überleitungstabellen des BfArM. Unterschiede nur in Schreibweise, Abkürzung oder im vorangestellten Text der übergeordneten Rubrik gelten nicht als Änderung.