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5-463Anlegen anderer Enterostomata

5-46·Andere Operationen an Dünn- und Dickdarm und Zusatzinformationen zu Operationen am Darm

Verwendung
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Vorabfassung 2027: Inklusiva, Exklusiva und Hinweise veröffentlicht das BfArM für diesen Jahrgang noch nicht. Kodieranleitung des Jahrgangs 2026 ansehen

Subkodes6

5-463.0
Duodenostomie (Anlegen einer Ernährungsfistel)
5-463.1
Jejunostomie (Anlegen einer Ernährungsfistel)
5-463.2
Kolostomie, n.n.bez.
5-463.3
Bishop-Koop-Anastomose
5-463.x
Sonstige
5-463.y
N.n.bez.

Prozedurenhäufigkeit

Rang 839 von 1.577 auf derselben Katalogebene · 0,006 % aller Operationen und Prozeduren · Hälfte ab etwa 68 Jahren

Alter der Patientinnen und PatientenAnteil der Prozeduren
Jahre
▸ Zahlen je Altersgruppe
AltersgruppeProzedurenMännerFrauenAnteil
unter 1 Jahr11464503,1 %
1 bis unter 5 Jahre16970,44 %
5 bis unter 10 Jahre14680,38 %
10 bis unter 15 Jahre13760,36 %
15 bis unter 18 Jahre142120,38 %
18 bis unter 20 Jahre7340,19 %
20 bis unter 25 Jahre161240,44 %
25 bis unter 30 Jahre164120,44 %
30 bis unter 35 Jahre3414200,93 %
35 bis unter 40 Jahre6031291,6 %
40 bis unter 45 Jahre7037331,9 %
45 bis unter 50 Jahre10965443,0 %
50 bis unter 55 Jahre195119765,3 %
55 bis unter 60 Jahre36422713710,0 %
60 bis unter 65 Jahre48430917513 %
65 bis unter 70 Jahre55438117315 %
70 bis unter 75 Jahre52331121214 %
75 bis unter 80 Jahre41524517011 %
80 bis unter 85 Jahre37320117210 %
85 bis unter 90 Jahre203751285,6 %
90 bis unter 95 Jahre4516291,2 %
ab 95 Jahren6150,16 %

Gezählt werden Operationen und Prozeduren, nicht Fälle — wer im selben Aufenthalt mehrfach untersucht oder operiert wird, zählt mehrfach. Erfasst sind vollstationäre Behandlungen nach der DRG-Statistik. Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis); Anteile, Summen und Ränge sind eigene Berechnungen. Datenquellen und Urheberrechte

Änderungen

2010Bestand
Anlegen anderer Enterostomata

Seit mindestens 2010 unverändert. Jahrgänge 2010–2027 und Überleitungstabellen des BfArM. Unterschiede nur in Schreibweise, Abkürzung oder im vorangestellten Text der übergeordneten Rubrik gelten nicht als Änderung.