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5-424.10Partielle Ösophagusresektion mit Wiederherstellung der Kontinuität: Thorakoabdominal: Ohne proximale Magenresektion

5-42·Operationen am Ösophagus

Verwendung
Endständig — dieser Kode wird so angegeben.
Vorabfassung 2027: Inklusiva, Exklusiva und Hinweise veröffentlicht das BfArM für diesen Jahrgang noch nicht. Kodieranleitung des Jahrgangs 2026 ansehen

Prozedurenhäufigkeit

Die Statistik weist 5-424.10 nicht einzeln aus — die Zahlen gehören zu 5-424 mit allen Subkodes.

0,001 % aller Operationen und Prozeduren · Hälfte ab etwa 67 Jahren

Alter der Patientinnen und PatientenAnteil der Prozeduren
Jahre
▸ Zahlen je Altersgruppe
AltersgruppeProzedurenMännerFrauenAnteil
unter 1 Jahr5140,58 %
1 bis unter 5 Jahre4130,46 %
5 bis unter 10 Jahre6420,69 %
10 bis unter 15 Jahre1100,12 %
15 bis unter 18 Jahre2110,23 %
18 bis unter 20 Jahre1010,12 %
20 bis unter 25 Jahre3210,35 %
25 bis unter 30 Jahre2110,23 %
30 bis unter 35 Jahre8260,92 %
35 bis unter 40 Jahre7700,81 %
40 bis unter 45 Jahre121111,4 %
45 bis unter 50 Jahre231762,7 %
50 bis unter 55 Jahre5642146,5 %
55 bis unter 60 Jahre98772111 %
60 bis unter 65 Jahre1451153017 %
65 bis unter 70 Jahre1581174118 %
70 bis unter 75 Jahre125854014 %
75 bis unter 80 Jahre98692911 %
80 bis unter 85 Jahre8247359,5 %
85 bis unter 90 Jahre3020103,5 %
90 bis unter 95 Jahre1100,12 %
ab 95 Jahren000–

Gezählt werden Operationen und Prozeduren, nicht Fälle — wer im selben Aufenthalt mehrfach untersucht oder operiert wird, zählt mehrfach. Erfasst sind vollstationäre Behandlungen nach der DRG-Statistik. Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis); Anteile, Summen und Ränge sind eigene Berechnungen. Datenquellen und Urheberrechte

Alphabetisches Verzeichnis’261

Partielle thorakoabdominale Ösophagusresektion mit Wiederherstellung der Kontinuität ohne proximale Magenresektion
Eine Schlüsselnummer1:5-424.10

Änderungen1

2015Neu
Partielle Ösophagusresektion mit Wiederherstellung der Kontinuität: Thorakoabdominal: Ohne proximale Magenresektion
übergeleitet aus 5-424.1

Jahrgänge 2010–2027 und Überleitungstabellen des BfArM. Unterschiede nur in Schreibweise, Abkürzung oder im vorangestellten Text der übergeordneten Rubrik gelten nicht als Änderung.