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5-38b.aEndoskopische Entnahme von Blutgefäßen zur Transplantation: Oberflächliche Venen

5-38·Inzision, Exzision und Verschluss von Blutgefäßen

Verwendung
Nicht endständig — eine Überschrift; zur Verschlüsselung einen Subkode wählen.
Vorabfassung 2027: Inklusiva, Exklusiva und Hinweise veröffentlicht das BfArM für diesen Jahrgang noch nicht. Kodieranleitung des Jahrgangs 2026 ansehen

Subkodes3

5-38b.a5
OberschenkelSeitenangabeK’26
5-38b.a6
Unterschenkel und FußSeitenangabeK’26
5-38b.ax
SonstigeSeitenangabe

Prozedurenhäufigkeit

Die Statistik weist 5-38b.a nicht einzeln aus — die Zahlen gehören zu 5-38b mit allen Subkodes.

0,009 % aller Operationen und Prozeduren · Hälfte ab etwa 68 Jahren

Alter der Patientinnen und PatientenAnteil der Prozeduren
Jahre
▸ Zahlen je Altersgruppe
AltersgruppeProzedurenMännerFrauenAnteil
unter 1 Jahr000–
1 bis unter 5 Jahre000–
5 bis unter 10 Jahre1010,018 %
10 bis unter 15 Jahre000–
15 bis unter 18 Jahre1100,018 %
18 bis unter 20 Jahre000–
20 bis unter 25 Jahre000–
25 bis unter 30 Jahre1100,018 %
30 bis unter 35 Jahre4220,072 %
35 bis unter 40 Jahre151410,27 %
40 bis unter 45 Jahre464060,82 %
45 bis unter 50 Jahre113103102,0 %
50 bis unter 55 Jahre283244395,1 %
55 bis unter 60 Jahre6225497311 %
60 bis unter 65 Jahre1.02288214018 %
65 bis unter 70 Jahre1.12696316320 %
70 bis unter 75 Jahre1.17897820021 %
75 bis unter 80 Jahre77762415314 %
80 bis unter 85 Jahre337265726,0 %
85 bis unter 90 Jahre514560,91 %
90 bis unter 95 Jahre000–
ab 95 Jahren000–

Gezählt werden Operationen und Prozeduren, nicht Fälle — wer im selben Aufenthalt mehrfach untersucht oder operiert wird, zählt mehrfach. Erfasst sind vollstationäre Behandlungen nach der DRG-Statistik. Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis); Anteile, Summen und Ränge sind eigene Berechnungen. Datenquellen und Urheberrechte

Änderungen

2010Bestand
Endoskopische Entnahme von Blutgefäßen zur Transplantation: Oberflächliche Venen

Seit mindestens 2010 unverändert. Jahrgänge 2010–2027 und Überleitungstabellen des BfArM. Unterschiede nur in Schreibweise, Abkürzung oder im vorangestellten Text der übergeordneten Rubrik gelten nicht als Änderung.