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5-388.60Naht von Blutgefäßen: Arterien viszeral: Truncus coeliacus

5-38·Inzision, Exzision und Verschluss von Blutgefäßen

Verwendung
Endständig — dieser Kode wird so angegeben.
Vorabfassung 2027: Inklusiva, Exklusiva und Hinweise veröffentlicht das BfArM für diesen Jahrgang noch nicht. Kodieranleitung des Jahrgangs 2026 ansehen

Prozedurenhäufigkeit

Die Statistik weist 5-388.60 nicht einzeln aus — die Zahlen gehören zu 5-388 mit allen Subkodes.

0,056 % aller Operationen und Prozeduren · Hälfte ab etwa 68 Jahren

Alter der Patientinnen und PatientenAnteil der Prozeduren
Jahre
▸ Zahlen je Altersgruppe
AltersgruppeProzedurenMännerFrauenAnteil
unter 1 Jahr4622240,13 %
1 bis unter 5 Jahre8852360,25 %
5 bis unter 10 Jahre10375280,29 %
10 bis unter 15 Jahre11363500,32 %
15 bis unter 18 Jahre144104400,41 %
18 bis unter 20 Jahre160126340,45 %
20 bis unter 25 Jahre4713391321,3 %
25 bis unter 30 Jahre5453851601,5 %
30 bis unter 35 Jahre7694712982,2 %
35 bis unter 40 Jahre1.0406074332,9 %
40 bis unter 45 Jahre1.1036324713,1 %
45 bis unter 50 Jahre1.3007705303,7 %
50 bis unter 55 Jahre1.9461.0958515,5 %
55 bis unter 60 Jahre3.0371.9081.1298,6 %
60 bis unter 65 Jahre4.1622.6181.54412 %
65 bis unter 70 Jahre4.5652.8641.70113 %
70 bis unter 75 Jahre4.9803.0241.95614 %
75 bis unter 80 Jahre3.9542.2521.70211 %
80 bis unter 85 Jahre4.0382.1751.86311 %
85 bis unter 90 Jahre2.2621.0511.2116,4 %
90 bis unter 95 Jahre5342133211,5 %
ab 95 Jahren7823550,22 %

Gezählt werden Operationen und Prozeduren, nicht Fälle — wer im selben Aufenthalt mehrfach untersucht oder operiert wird, zählt mehrfach. Erfasst sind vollstationäre Behandlungen nach der DRG-Statistik. Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis); Anteile, Summen und Ränge sind eigene Berechnungen. Datenquellen und Urheberrechte

Alphabetisches Verzeichnis’261

Naht des Truncus coeliacus
Eine Schlüsselnummer1:5-388.60

Änderungen

2010Bestand
Naht von Blutgefäßen: Arterien viszeral: Truncus coeliacus

Seit mindestens 2010 unverändert. Jahrgänge 2010–2027 und Überleitungstabellen des BfArM. Unterschiede nur in Schreibweise, Abkürzung oder im vorangestellten Text der übergeordneten Rubrik gelten nicht als Änderung.