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5-384.x4Resektion und Ersatz (Interposition) an der Aorta: Sonstige: Mit Bifurkationsprothese biiliakal bei Aneurysma

5-38·Inzision, Exzision und Verschluss von Blutgefäßen

Verwendung
Endständig — dieser Kode wird so angegeben.
Vorabfassung 2027: Inklusiva, Exklusiva und Hinweise veröffentlicht das BfArM für diesen Jahrgang noch nicht. Kodieranleitung des Jahrgangs 2026 ansehen

Prozedurenhäufigkeit

Die Statistik weist 5-384.x4 nicht einzeln aus — die Zahlen gehören zu 5-384 mit allen Subkodes.

0,023 % aller Operationen und Prozeduren · Hälfte ab etwa 66 Jahren

Alter der Patientinnen und PatientenAnteil der Prozeduren
Jahre
▸ Zahlen je Altersgruppe
AltersgruppeProzedurenMännerFrauenAnteil
unter 1 Jahr121200,084 %
1 bis unter 5 Jahre5230,035 %
5 bis unter 10 Jahre7250,049 %
10 bis unter 15 Jahre11830,077 %
15 bis unter 18 Jahre6420,042 %
18 bis unter 20 Jahre131120,091 %
20 bis unter 25 Jahre3524110,25 %
25 bis unter 30 Jahre7554210,53 %
30 bis unter 35 Jahre10675310,74 %
35 bis unter 40 Jahre187143441,3 %
40 bis unter 45 Jahre289227622,0 %
45 bis unter 50 Jahre463373903,2 %
50 bis unter 55 Jahre9867852016,9 %
55 bis unter 60 Jahre1.7351.35737812 %
60 bis unter 65 Jahre2.4571.79166617 %
65 bis unter 70 Jahre2.5651.75980618 %
70 bis unter 75 Jahre2.5031.58691718 %
75 bis unter 80 Jahre1.57490267211 %
80 bis unter 85 Jahre1.0095284817,1 %
85 bis unter 90 Jahre223127961,6 %
90 bis unter 95 Jahre171340,12 %
ab 95 Jahren3210,021 %

Gezählt werden Operationen und Prozeduren, nicht Fälle — wer im selben Aufenthalt mehrfach untersucht oder operiert wird, zählt mehrfach. Erfasst sind vollstationäre Behandlungen nach der DRG-Statistik. Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis); Anteile, Summen und Ränge sind eigene Berechnungen. Datenquellen und Urheberrechte

Änderungen

2010Bestand
Resektion und Ersatz (Interposition) an der Aorta: Sonstige: Mit Bifurkationsprothese biiliakal bei Aneurysma

Seit mindestens 2010 unverändert. Jahrgänge 2010–2027 und Überleitungstabellen des BfArM. Unterschiede nur in Schreibweise, Abkürzung oder im vorangestellten Text der übergeordneten Rubrik gelten nicht als Änderung.