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5-328.48Erweiterte (Pleuro-)Pneum(on)ektomie: Pleuropneum(on)ektomie als Manschettenpneumektomie: Mit Resektion an mehreren Organen

5-32·Exzision und Resektion an Lunge und Bronchus

Verwendung
Endständig — dieser Kode wird so angegeben.
Vorabfassung 2027: Inklusiva, Exklusiva und Hinweise veröffentlicht das BfArM für diesen Jahrgang noch nicht. Kodieranleitung des Jahrgangs 2026 ansehen

Prozedurenhäufigkeit

Die Statistik weist 5-328.48 nicht einzeln aus — die Zahlen gehören zu 5-328 mit allen Subkodes.

0,001 % aller Operationen und Prozeduren · Hälfte ab etwa 63 Jahren

Alter der Patientinnen und PatientenAnteil der Prozeduren
Jahre
▸ Zahlen je Altersgruppe
AltersgruppeProzedurenMännerFrauenAnteil
unter 1 Jahr000–
1 bis unter 5 Jahre2110,38 %
5 bis unter 10 Jahre1010,19 %
10 bis unter 15 Jahre1010,19 %
15 bis unter 18 Jahre000–
18 bis unter 20 Jahre1100,19 %
20 bis unter 25 Jahre8441,5 %
25 bis unter 30 Jahre5320,94 %
30 bis unter 35 Jahre8441,5 %
35 bis unter 40 Jahre10821,9 %
40 bis unter 45 Jahre11742,1 %
45 bis unter 50 Jahre2111103,9 %
50 bis unter 55 Jahre3623136,8 %
55 bis unter 60 Jahre89593017 %
60 bis unter 65 Jahre125824323 %
65 bis unter 70 Jahre95613418 %
70 bis unter 75 Jahre65481712 %
75 bis unter 80 Jahre3320136,2 %
80 bis unter 85 Jahre201373,8 %
85 bis unter 90 Jahre2200,38 %
90 bis unter 95 Jahre000–
ab 95 Jahren000–

Gezählt werden Operationen und Prozeduren, nicht Fälle — wer im selben Aufenthalt mehrfach untersucht oder operiert wird, zählt mehrfach. Erfasst sind vollstationäre Behandlungen nach der DRG-Statistik. Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis); Anteile, Summen und Ränge sind eigene Berechnungen. Datenquellen und Urheberrechte

Alphabetisches Verzeichnis’261

Manschettenpleuropneumonektomie mit Resektion an mehreren Organen
Eine Schlüsselnummer1:5-328.48

Änderungen

2010Bestand
Erweiterte (Pleuro-)Pneum(on)ektomie: Pleuropneum(on)ektomie als Manschettenpneumektomie: Mit Resektion an mehreren Organen

Seit mindestens 2010 unverändert. Jahrgänge 2010–2027 und Überleitungstabellen des BfArM. Unterschiede nur in Schreibweise, Abkürzung oder im vorangestellten Text der übergeordneten Rubrik gelten nicht als Änderung.