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5-316.6xRekonstruktion der Trachea: Beseitigung einer Trachealstenose: Sonstige

5-31·Andere Larynxoperationen und Operationen an der Trachea und Zusatzinformationen zu Operationen an Larynx und Trachea

Verwendung
Endständig — dieser Kode wird so angegeben.
Vorabfassung 2027: Inklusiva, Exklusiva und Hinweise veröffentlicht das BfArM für diesen Jahrgang noch nicht. Kodieranleitung des Jahrgangs 2026 ansehen

Prozedurenhäufigkeit

Die Statistik weist 5-316.6x nicht einzeln aus — die Zahlen gehören zu 5-316 mit allen Subkodes.

0,010 % aller Operationen und Prozeduren · Hälfte ab etwa 64 Jahren

Alter der Patientinnen und PatientenAnteil der Prozeduren
Jahre
Zahlen je Altersgruppe
AltersgruppeProzedurenMännerFrauenAnteil
unter 1 Jahr4124170,67 %
1 bis unter 5 Jahre7152191,2 %
5 bis unter 10 Jahre4929200,80 %
10 bis unter 15 Jahre2511140,41 %
15 bis unter 18 Jahre3424100,56 %
18 bis unter 20 Jahre3420140,56 %
20 bis unter 25 Jahre5944150,97 %
25 bis unter 30 Jahre8353301,4 %
30 bis unter 35 Jahre10964451,8 %
35 bis unter 40 Jahre12571542,0 %
40 bis unter 45 Jahre17196752,8 %
45 bis unter 50 Jahre229138913,7 %
50 bis unter 55 Jahre3932531406,4 %
55 bis unter 60 Jahre73047925112 %
60 bis unter 65 Jahre1.08171436718 %
65 bis unter 70 Jahre1.02465536917 %
70 bis unter 75 Jahre86555531014 %
75 bis unter 80 Jahre5083091998,3 %
80 bis unter 85 Jahre3602041565,9 %
85 bis unter 90 Jahre10860481,8 %
90 bis unter 95 Jahre8620,13 %
ab 95 Jahren1010,016 %

Gezählt werden Operationen und Prozeduren, nicht Fälle — wer im selben Aufenthalt mehrfach untersucht oder operiert wird, zählt mehrfach. Erfasst sind vollstationäre Behandlungen nach der DRG-Statistik. Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis); Anteile, Summen und Ränge sind eigene Berechnungen. Datenquellen und Urheberrechte

Änderungen

2010Bestand
Rekonstruktion der Trachea: Beseitigung einer Trachealstenose: Sonstige

Seit mindestens 2010 unverändert. Jahrgänge 20102027 und Überleitungstabellen des BfArM. Unterschiede nur in Schreibweise, Abkürzung oder im vorangestellten Text der übergeordneten Rubrik gelten nicht als Änderung.