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5-150.2Entfernung eines Fremdkörpers aus dem hinteren Augenabschnitt: Transpupillar

5-15·Operationen an Retina, Choroidea und Corpus vitreum

Verwendung
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Vorabfassung 2027: Inklusiva, Exklusiva und Hinweise veröffentlicht das BfArM für diesen Jahrgang noch nicht. Kodieranleitung des Jahrgangs 2026 ansehen

Prozedurenhäufigkeit

Die Statistik weist 5-150.2 nicht einzeln aus — die Zahlen gehören zu 5-150 mit allen Subkodes.

0,000 % aller Operationen und Prozeduren · Hälfte bei Männern ab etwa 58, bei Frauen ab etwa 78 Jahren

Alter der Patientinnen und PatientenAnteil der Prozeduren
Jahre
▸ Zahlen je Altersgruppe
AltersgruppeProzedurenMännerFrauenAnteil
unter 1 Jahr000–
1 bis unter 5 Jahre000–
5 bis unter 10 Jahre1100,38 %
10 bis unter 15 Jahre4401,5 %
15 bis unter 18 Jahre000–
18 bis unter 20 Jahre1100,38 %
20 bis unter 25 Jahre121114,6 %
25 bis unter 30 Jahre9813,4 %
30 bis unter 35 Jahre7702,7 %
35 bis unter 40 Jahre121204,6 %
40 bis unter 45 Jahre131125,0 %
45 bis unter 50 Jahre9903,4 %
50 bis unter 55 Jahre121024,6 %
55 bis unter 60 Jahre251969,5 %
60 bis unter 65 Jahre151145,7 %
65 bis unter 70 Jahre13855,0 %
70 bis unter 75 Jahre32191312 %
75 bis unter 80 Jahre34151913 %
80 bis unter 85 Jahre29141511 %
85 bis unter 90 Jahre2510159,5 %
90 bis unter 95 Jahre7342,7 %
ab 95 Jahren2020,76 %

Gezählt werden Operationen und Prozeduren, nicht Fälle — wer im selben Aufenthalt mehrfach untersucht oder operiert wird, zählt mehrfach. Erfasst sind vollstationäre Behandlungen nach der DRG-Statistik. Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis); Anteile, Summen und Ränge sind eigene Berechnungen. Datenquellen und Urheberrechte

Alphabetisches Verzeichnis’261

Transpupillare Fremdkörperentfernung aus dem hinteren Augenabschnitt
Eine Schlüsselnummer1:5-150.2

Änderungen

2010Bestand
Entfernung eines Fremdkörpers aus dem hinteren Augenabschnitt: Transpupillar

Seit mindestens 2010 unverändert. Jahrgänge 2010–2027 und Überleitungstabellen des BfArM. Unterschiede nur in Schreibweise, Abkürzung oder im vorangestellten Text der übergeordneten Rubrik gelten nicht als Änderung.