DRGSystemDeutschland

5-143.x7Intrakapsuläre Extraktion der Linse: Sonstige: Mit Einführung einer sonstigen Vorderkammerlinse

5-14·Operationen an der Linse

Verwendung
Endständig — dieser Kode wird so angegeben.
Seitenangabe
Die Seite ist zwingend anzugeben: R = rechts, L = links, B = beidseitig.
Vorabfassung 2027: Inklusiva, Exklusiva und Hinweise veröffentlicht das BfArM für diesen Jahrgang noch nicht. Kodieranleitung des Jahrgangs 2026 ansehen

Prozedurenhäufigkeit

Die Statistik weist 5-143.x7 nicht einzeln aus — die Zahlen gehören zu 5-143 mit allen Subkodes.

0,001 % aller Operationen und Prozeduren · Hälfte ab etwa 70 Jahren

Alter der Patientinnen und PatientenAnteil der Prozeduren
Jahre
▸ Zahlen je Altersgruppe
AltersgruppeProzedurenMännerFrauenAnteil
unter 1 Jahr228144,9 %
1 bis unter 5 Jahre8531,8 %
5 bis unter 10 Jahre4310,89 %
10 bis unter 15 Jahre3120,67 %
15 bis unter 18 Jahre2200,45 %
18 bis unter 20 Jahre1100,22 %
20 bis unter 25 Jahre1010,22 %
25 bis unter 30 Jahre7521,6 %
30 bis unter 35 Jahre4040,89 %
35 bis unter 40 Jahre8441,8 %
40 bis unter 45 Jahre7521,6 %
45 bis unter 50 Jahre11922,5 %
50 bis unter 55 Jahre17983,8 %
55 bis unter 60 Jahre3016146,7 %
60 bis unter 65 Jahre47252210 %
65 bis unter 70 Jahre47242310 %
70 bis unter 75 Jahre52223012 %
75 bis unter 80 Jahre49292011 %
80 bis unter 85 Jahre53242912 %
85 bis unter 90 Jahre59233613 %
90 bis unter 95 Jahre144103,1 %
ab 95 Jahren2020,45 %

Gezählt werden Operationen und Prozeduren, nicht Fälle — wer im selben Aufenthalt mehrfach untersucht oder operiert wird, zählt mehrfach. Erfasst sind vollstationäre Behandlungen nach der DRG-Statistik. Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis); Anteile, Summen und Ränge sind eigene Berechnungen. Datenquellen und Urheberrechte

Änderungen

2010Bestand
Intrakapsuläre Extraktion der Linse: Sonstige: Mit Einführung einer sonstigen Vorderkammerlinse

Seit mindestens 2010 unverändert. Jahrgänge 2010–2027 und Überleitungstabellen des BfArM. Unterschiede nur in Schreibweise, Abkürzung oder im vorangestellten Text der übergeordneten Rubrik gelten nicht als Änderung.