DRGSystemDeutschland

5-130Operative Entfernung eines Fremdkörpers aus der vorderen Augenkammer

5-13·Operationen an Iris, Corpus ciliare, vorderer Augenkammer und Sklera

Verwendung
Nicht endständig — eine Überschrift; zur Verschlüsselung einen Subkode wählen.
Vorabfassung 2027: Inklusiva, Exklusiva und Hinweise veröffentlicht das BfArM für diesen Jahrgang noch nicht. Kodieranleitung des Jahrgangs 2026 ansehen

Subkodes4

5-130.0
Mit MagnetSeitenangabeAOP A1↔’26
5-130.1
Durch InzisionSeitenangabeAOP A1↔’26
5-130.x
SonstigeSeitenangabe
5-130.y
N.n.bez.

Prozedurenhäufigkeit

Rang 1405 von 1.577 auf derselben Katalogebene · 0,000 % aller Operationen und Prozeduren · Hälfte bei Männern ab etwa 60, bei Frauen ab etwa 75 Jahren

Alter der Patientinnen und PatientenAnteil der Prozeduren
Jahre
▸ Zahlen je Altersgruppe
AltersgruppeProzedurenMännerFrauenAnteil
unter 1 Jahr1010,68 %
1 bis unter 5 Jahre2111,4 %
5 bis unter 10 Jahre1100,68 %
10 bis unter 15 Jahre1010,68 %
15 bis unter 18 Jahre1100,68 %
18 bis unter 20 Jahre1100,68 %
20 bis unter 25 Jahre3302,0 %
25 bis unter 30 Jahre6424,1 %
30 bis unter 35 Jahre5323,4 %
35 bis unter 40 Jahre5503,4 %
40 bis unter 45 Jahre6424,1 %
45 bis unter 50 Jahre4402,7 %
50 bis unter 55 Jahre7524,7 %
55 bis unter 60 Jahre131038,8 %
60 bis unter 65 Jahre11837,4 %
65 bis unter 70 Jahre1810812 %
70 bis unter 75 Jahre179811 %
75 bis unter 80 Jahre1871112 %
80 bis unter 85 Jahre132118,8 %
85 bis unter 90 Jahre1551010 %
90 bis unter 95 Jahre000–
ab 95 Jahren000–

Gezählt werden Operationen und Prozeduren, nicht Fälle — wer im selben Aufenthalt mehrfach untersucht oder operiert wird, zählt mehrfach. Erfasst sind vollstationäre Behandlungen nach der DRG-Statistik. Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis); Anteile, Summen und Ränge sind eigene Berechnungen. Datenquellen und Urheberrechte

Änderungen

2010Bestand
Operative Entfernung eines Fremdkörpers aus der vorderen Augenkammer

Seit mindestens 2010 unverändert. Jahrgänge 2010–2027 und Überleitungstabellen des BfArM. Unterschiede nur in Schreibweise, Abkürzung oder im vorangestellten Text der übergeordneten Rubrik gelten nicht als Änderung.