DRGSystemDeutschland

5-125.0Hornhauttransplantation und Keratoprothetik: Hornhauttransplantation, lamellär

5-12·Operationen an der Kornea

Verwendung
Nicht endständig — eine Überschrift; zur Verschlüsselung einen Subkode wählen.
Vorabfassung 2027: Inklusiva, Exklusiva und Hinweise veröffentlicht das BfArM für diesen Jahrgang noch nicht. Kodieranleitung des Jahrgangs 2026 ansehen

Subkodes2

5-125.00
AnteriorSeitenangabeK’26
5-125.01
PosteriorSeitenangabeK’26

Prozedurenhäufigkeit

Die Statistik weist 5-125.0 nicht einzeln aus — die Zahlen gehören zu 5-125 mit allen Subkodes.

0,019 % aller Operationen und Prozeduren · Hälfte ab etwa 71 Jahren

Alter der Patientinnen und PatientenAnteil der Prozeduren
Jahre
▸ Zahlen je Altersgruppe
AltersgruppeProzedurenMännerFrauenAnteil
unter 1 Jahr3030,025 %
1 bis unter 5 Jahre143110,12 %
5 bis unter 10 Jahre11740,093 %
10 bis unter 15 Jahre16970,13 %
15 bis unter 18 Jahre251780,21 %
18 bis unter 20 Jahre292270,24 %
20 bis unter 25 Jahre11578370,97 %
25 bis unter 30 Jahre160111491,3 %
30 bis unter 35 Jahre188120681,6 %
35 bis unter 40 Jahre215154611,8 %
40 bis unter 45 Jahre223138851,9 %
45 bis unter 50 Jahre2531531002,1 %
50 bis unter 55 Jahre4382302083,7 %
55 bis unter 60 Jahre8854224637,4 %
60 bis unter 65 Jahre1.42568973612 %
65 bis unter 70 Jahre1.62374587814 %
70 bis unter 75 Jahre1.89391098316 %
75 bis unter 80 Jahre1.61676385314 %
80 bis unter 85 Jahre1.68974494514 %
85 bis unter 90 Jahre8743565187,4 %
90 bis unter 95 Jahre17073971,4 %
ab 95 Jahren176110,14 %

Gezählt werden Operationen und Prozeduren, nicht Fälle — wer im selben Aufenthalt mehrfach untersucht oder operiert wird, zählt mehrfach. Erfasst sind vollstationäre Behandlungen nach der DRG-Statistik. Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis); Anteile, Summen und Ränge sind eigene Berechnungen. Datenquellen und Urheberrechte

Änderungen1

2015Untergliedert
Inhalte übergeleitet in 5-125.005-125.01
2010Bestand
Hornhauttransplantation und Keratoprothetik: Hornhauttransplantation, lamellär

Jahrgänge 2010–2027 und Überleitungstabellen des BfArM. Unterschiede nur in Schreibweise, Abkürzung oder im vorangestellten Text der übergeordneten Rubrik gelten nicht als Änderung.