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5-059.cAndere Operationen an Nerven und Ganglien: Implantation oder Wechsel eines Neurostimulators zur Stimulation des peripheren Nervensystems mit Implantation oder Wechsel einer Neurostimulationselektrode

5-05·Andere Operationen an Nerven und Nervenganglien

Verwendung
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ZE in Subkodes
Einzelne Subkodes lösen 6 Zusatzentgelte aus — welche, steht unten.
Vorabfassung 2027: Inklusiva, Exklusiva und Hinweise veröffentlicht das BfArM für diesen Jahrgang noch nicht. Kodieranleitung des Jahrgangs 2026 ansehen

Subkodes11

5-059.c0
Einkanalstimulator, vollimplantierbar, nicht wiederaufladbarZE138’26
5-059.c1
Mehrkanalstimulator, vollimplantierbar, nicht wiederaufladbarZE140’26
5-059.c4
Kardiales VagusnervstimulationssystemZE2026-86’26
5-059.c6
System zur BarorezeptoraktivierungZE2026-86’26
5-059.c7
System zur Hypoglossusnerv-StimulationZE2026-187’26
5-059.c8
VagusnervstimulationssystemZE158’26
5-059.cb
System zur Phrenikusnerv-StimulationZE2026-86’26
5-059.cc
Mehrkanalstimulator, vollimplantierbar, mit wiederaufladbarem AkkumulatorZE2026-61’26
5-059.cd
Mehrkanalstimulator, vollimplantierbar, mit elektromagnetischer Energieübertragung, induktivZE2026-61’26
5-059.ce
Einkanalstimulator, vollimplantierbar, mit wiederaufladbarem Akkumulator
5-059.cf
Mehrkanalstimulator, vollimplantierbar, mit elektromagnetischer Energieübertragung, Mikrowellen

Prozedurenhäufigkeit

Die Statistik weist 5-059.c nicht einzeln aus — die Zahlen gehören zu 5-059 mit allen Subkodes.

0,023 % aller Operationen und Prozeduren · Hälfte ab etwa 60 Jahren

Alter der Patientinnen und PatientenAnteil der Prozeduren
Jahre
▸ Zahlen je Altersgruppe
AltersgruppeProzedurenMännerFrauenAnteil
unter 1 Jahr232138941,6 %
1 bis unter 5 Jahre8458260,58 %
5 bis unter 10 Jahre10061390,69 %
10 bis unter 15 Jahre10256460,70 %
15 bis unter 18 Jahre6841270,47 %
18 bis unter 20 Jahre6928410,48 %
20 bis unter 25 Jahre245991461,7 %
25 bis unter 30 Jahre3031271762,1 %
30 bis unter 35 Jahre4241542702,9 %
35 bis unter 40 Jahre6012603414,1 %
40 bis unter 45 Jahre7503194315,2 %
45 bis unter 50 Jahre9583875716,6 %
50 bis unter 55 Jahre1.3566177399,4 %
55 bis unter 60 Jahre1.9189131.00513 %
60 bis unter 65 Jahre2.0699891.08014 %
65 bis unter 70 Jahre1.61570391211 %
70 bis unter 75 Jahre1.49655993710 %
75 bis unter 80 Jahre1.0563736837,3 %
80 bis unter 85 Jahre7782545245,4 %
85 bis unter 90 Jahre249721771,7 %
90 bis unter 95 Jahre278190,19 %
ab 95 Jahren000–

Gezählt werden Operationen und Prozeduren, nicht Fälle — wer im selben Aufenthalt mehrfach untersucht oder operiert wird, zählt mehrfach. Erfasst sind vollstationäre Behandlungen nach der DRG-Statistik. Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis); Anteile, Summen und Ränge sind eigene Berechnungen. Datenquellen und Urheberrechte

Zusatzentgelte der Subkodes’266

ZE138
Neurostimulatoren zur Rückenmarkstimulation oder zur Stimulation des peripheren Nervensystems, Einkanalstimulator, mit Sondenimplantation7.726,60 €
ZE140
Neurostimulatoren zur Rückenmarkstimulation oder zur Stimulation des peripheren Nervensystems, Mehrkanalstimulator, nicht wiederaufladbar, mit Sondenimplantation12.842,81 €
ZE158
Vagusnervstimulationssysteme, mit Sondenimplantation13.748,46 €
ZE2026-187
Neurostimulatoren zur Hypoglossusnerv-Stimulationindividuell
▸ Fußnote des Katalogs
  • Nach Paragraf 5 Abs. 2 Satz 3 FPV 2026 ist für diese Zusatzentgelte das bisher krankenhausindividuell vereinbarte Entgelt der Höhe nach bis zum Beginn des Wirksamwerdens der neuen Budgetvereinbarung weiter zu erheben. Dies gilt auch, sofern eine Anpassung der entsprechenden OPS-Kodes erfolgt sein sollte.
ZE2026-61
Neurostimulatoren zur Hirn- oder Rückenmarkstimulation oder zur Stimulation des peripheren Nervensystems, Mehrkanalstimulator, wiederaufladbarindividuell
▸ Fußnote des Katalogs
  • Nach Paragraf 5 Abs. 2 Satz 3 FPV 2026 ist für diese Zusatzentgelte das bisher krankenhausindividuell vereinbarte Entgelt der Höhe nach bis zum Beginn des Wirksamwerdens der neuen Budgetvereinbarung weiter zu erheben. Dies gilt auch, sofern eine Anpassung der entsprechenden OPS-Kodes erfolgt sein sollte.
ZE2026-86
Andere Neurostimulatoren und Neuroprothesenindividuell
▸ Fußnote des Katalogs
  • Nach Paragraf 5 Abs. 2 Satz 3 FPV 2026 ist für diese Zusatzentgelte das bisher krankenhausindividuell vereinbarte Entgelt der Höhe nach bis zum Beginn des Wirksamwerdens der neuen Budgetvereinbarung weiter zu erheben. Dies gilt auch, sofern eine Anpassung der entsprechenden OPS-Kodes erfolgt sein sollte.

Änderungen

2010Bestand
Andere Operationen an Nerven und Ganglien: Implantation oder Wechsel eines Neurostimulators zur Stimulation des peripheren Nervensystems mit Implantation oder Wechsel einer Neurostimulationselektrode

Seit mindestens 2010 unverändert. Jahrgänge 2010–2027 und Überleitungstabellen des BfArM. Unterschiede nur in Schreibweise, Abkürzung oder im vorangestellten Text der übergeordneten Rubrik gelten nicht als Änderung.