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5-028.3Funktionelle Eingriffe an Schädel, Gehirn und Hirnhäuten: Revision eines Neurostimulators zur Hirnstimulation

5-02·Andere Operationen an Schädel, Gehirn und Hirnhäuten

Verwendung
Endständig — dieser Kode wird so angegeben.
Vorabfassung 2027: Inklusiva, Exklusiva und Hinweise veröffentlicht das BfArM für diesen Jahrgang noch nicht. Kodieranleitung des Jahrgangs 2026 ansehen

Prozedurenhäufigkeit

Die Statistik weist 5-028.3 nicht einzeln aus — die Zahlen gehören zu 5-028 mit allen Subkodes.

0,004 % aller Operationen und Prozeduren · Hälfte ab etwa 64 Jahren

Alter der Patientinnen und PatientenAnteil der Prozeduren
Jahre
▸ Zahlen je Altersgruppe
AltersgruppeProzedurenMännerFrauenAnteil
unter 1 Jahr000–
1 bis unter 5 Jahre5230,21 %
5 bis unter 10 Jahre5230,21 %
10 bis unter 15 Jahre131030,55 %
15 bis unter 18 Jahre191180,80 %
18 bis unter 20 Jahre9720,38 %
20 bis unter 25 Jahre3320131,4 %
25 bis unter 30 Jahre4929202,1 %
30 bis unter 35 Jahre6734332,8 %
35 bis unter 40 Jahre6740272,8 %
40 bis unter 45 Jahre7237353,0 %
45 bis unter 50 Jahre8444403,6 %
50 bis unter 55 Jahre170111597,2 %
55 bis unter 60 Jahre30720610113 %
60 bis unter 65 Jahre37423913516 %
65 bis unter 70 Jahre38122715416 %
70 bis unter 75 Jahre33619014614 %
75 bis unter 80 Jahre194106888,2 %
80 bis unter 85 Jahre12570555,3 %
85 bis unter 90 Jahre5214382,2 %
90 bis unter 95 Jahre3030,13 %
ab 95 Jahren1010,042 %

Gezählt werden Operationen und Prozeduren, nicht Fälle — wer im selben Aufenthalt mehrfach untersucht oder operiert wird, zählt mehrfach. Erfasst sind vollstationäre Behandlungen nach der DRG-Statistik. Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis); Anteile, Summen und Ränge sind eigene Berechnungen. Datenquellen und Urheberrechte

Alphabetisches Verzeichnis’261

Revision eines Neurostimulators zur Hirnstimulation
Eine Schlüsselnummer1:5-028.3

Änderungen

2010Bestand
Funktionelle Eingriffe an Schädel, Gehirn und Hirnhäuten: Revision eines Neurostimulators zur Hirnstimulation

Seit mindestens 2010 unverändert. Jahrgänge 2010–2027 und Überleitungstabellen des BfArM. Unterschiede nur in Schreibweise, Abkürzung oder im vorangestellten Text der übergeordneten Rubrik gelten nicht als Änderung.