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5-027.3Anlegen eines Bypasses und Transposition von intrakraniellen Blutgefäßen: Intra-intrakranieller Bypass mit Interponat

5-02·Andere Operationen an Schädel, Gehirn und Hirnhäuten

Verwendung
Endständig — dieser Kode wird so angegeben.
Vorabfassung 2027: Inklusiva, Exklusiva und Hinweise veröffentlicht das BfArM für diesen Jahrgang noch nicht. Kodieranleitung des Jahrgangs 2026 ansehen

Prozedurenhäufigkeit

Die Statistik weist 5-027.3 nicht einzeln aus — die Zahlen gehören zu 5-027 mit allen Subkodes.

0,000 % aller Operationen und Prozeduren · Hälfte bei Männern ab etwa 54, bei Frauen ab etwa 48 Jahren

Alter der Patientinnen und PatientenAnteil der Prozeduren
Jahre
▸ Zahlen je Altersgruppe
AltersgruppeProzedurenMännerFrauenAnteil
unter 1 Jahr000–
1 bis unter 5 Jahre1100,34 %
5 bis unter 10 Jahre5321,7 %
10 bis unter 15 Jahre9273,0 %
15 bis unter 18 Jahre3031,0 %
18 bis unter 20 Jahre4131,3 %
20 bis unter 25 Jahre5141,7 %
25 bis unter 30 Jahre9453,0 %
30 bis unter 35 Jahre263238,8 %
35 bis unter 40 Jahre229137,4 %
40 bis unter 45 Jahre34151911 %
45 bis unter 50 Jahre16975,4 %
50 bis unter 55 Jahre32191311 %
55 bis unter 60 Jahre36162012 %
60 bis unter 65 Jahre39221713 %
65 bis unter 70 Jahre2310137,7 %
70 bis unter 75 Jahre201196,7 %
75 bis unter 80 Jahre8352,7 %
80 bis unter 85 Jahre3121,0 %
85 bis unter 90 Jahre2020,67 %
90 bis unter 95 Jahre000–
ab 95 Jahren000–

Gezählt werden Operationen und Prozeduren, nicht Fälle — wer im selben Aufenthalt mehrfach untersucht oder operiert wird, zählt mehrfach. Erfasst sind vollstationäre Behandlungen nach der DRG-Statistik. Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis); Anteile, Summen und Ränge sind eigene Berechnungen. Datenquellen und Urheberrechte

Alphabetisches Verzeichnis’261

Anlegen eines intra-intrakraniellen Bypasses mit Interponat
Eine Schlüsselnummer1:5-027.3

Änderungen

2010Bestand
Anlegen eines Bypasses und Transposition von intrakraniellen Blutgefäßen: Intra-intrakranieller Bypass mit Interponat

Seit mindestens 2010 unverändert. Jahrgänge 2010–2027 und Überleitungstabellen des BfArM. Unterschiede nur in Schreibweise, Abkürzung oder im vorangestellten Text der übergeordneten Rubrik gelten nicht als Änderung.