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5-016.xExzision und Destruktion von erkranktem Gewebe der Schädelknochen: Sonstige

5-01·Inzision (Trepanation), Exzision und Destruktion an Schädel, Gehirn und Hirnhäuten

Verwendung
Endständig — dieser Kode wird so angegeben.
Vorabfassung 2027: Inklusiva, Exklusiva und Hinweise veröffentlicht das BfArM für diesen Jahrgang noch nicht. Kodieranleitung des Jahrgangs 2026 ansehen

Prozedurenhäufigkeit

Die Statistik weist 5-016.x nicht einzeln aus — die Zahlen gehören zu 5-016 mit allen Subkodes.

0,004 % aller Operationen und Prozeduren · Hälfte bei Männern ab etwa 65, bei Frauen ab etwa 59 Jahren

Alter der Patientinnen und PatientenAnteil der Prozeduren
Jahre
▸ Zahlen je Altersgruppe
AltersgruppeProzedurenMännerFrauenAnteil
unter 1 Jahr3019111,1 %
1 bis unter 5 Jahre6141202,3 %
5 bis unter 10 Jahre272161,0 %
10 bis unter 15 Jahre2817111,1 %
15 bis unter 18 Jahre2816121,1 %
18 bis unter 20 Jahre16790,61 %
20 bis unter 25 Jahre4224181,6 %
25 bis unter 30 Jahre7034362,6 %
30 bis unter 35 Jahre8540453,2 %
35 bis unter 40 Jahre8832563,3 %
40 bis unter 45 Jahre13150815,0 %
45 bis unter 50 Jahre166621046,3 %
50 bis unter 55 Jahre189741157,2 %
55 bis unter 60 Jahre27611715910 %
60 bis unter 65 Jahre2551151409,7 %
65 bis unter 70 Jahre2221041188,4 %
70 bis unter 75 Jahre205881177,8 %
75 bis unter 80 Jahre208119897,9 %
80 bis unter 85 Jahre2641709410,0 %
85 bis unter 90 Jahre176124526,7 %
90 bis unter 95 Jahre6144172,3 %
ab 95 Jahren14950,53 %

Gezählt werden Operationen und Prozeduren, nicht Fälle — wer im selben Aufenthalt mehrfach untersucht oder operiert wird, zählt mehrfach. Erfasst sind vollstationäre Behandlungen nach der DRG-Statistik. Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis); Anteile, Summen und Ränge sind eigene Berechnungen. Datenquellen und Urheberrechte

Änderungen

2010Bestand
Exzision und Destruktion von erkranktem Gewebe der Schädelknochen: Sonstige

Seit mindestens 2010 unverändert. Jahrgänge 2010–2027 und Überleitungstabellen des BfArM. Unterschiede nur in Schreibweise, Abkürzung oder im vorangestellten Text der übergeordneten Rubrik gelten nicht als Änderung.