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5-014.3Stereotaktische Operationen an Schädel, Gehirn und Hirnhäuten: Eingriffe am Liquorsystem

5-01·Inzision (Trepanation), Exzision und Destruktion an Schädel, Gehirn und Hirnhäuten

Verwendung
Endständig — dieser Kode wird so angegeben.
Vorabfassung 2027: Inklusiva, Exklusiva und Hinweise veröffentlicht das BfArM für diesen Jahrgang noch nicht. Kodieranleitung des Jahrgangs 2026 ansehen

Prozedurenhäufigkeit

Die Statistik weist 5-014.3 nicht einzeln aus — die Zahlen gehören zu 5-014 mit allen Subkodes.

0,003 % aller Operationen und Prozeduren · Hälfte ab etwa 61 Jahren

Alter der Patientinnen und PatientenAnteil der Prozeduren
Jahre
▸ Zahlen je Altersgruppe
AltersgruppeProzedurenMännerFrauenAnteil
unter 1 Jahr3210,19 %
1 bis unter 5 Jahre7340,43 %
5 bis unter 10 Jahre262151,6 %
10 bis unter 15 Jahre2814141,7 %
15 bis unter 18 Jahre9540,56 %
18 bis unter 20 Jahre7610,43 %
20 bis unter 25 Jahre3918212,4 %
25 bis unter 30 Jahre3924152,4 %
30 bis unter 35 Jahre3618182,2 %
35 bis unter 40 Jahre5531243,4 %
40 bis unter 45 Jahre6538274,0 %
45 bis unter 50 Jahre7250224,5 %
50 bis unter 55 Jahre12383407,6 %
55 bis unter 60 Jahre2181437514 %
60 bis unter 65 Jahre26816810017 %
65 bis unter 70 Jahre27717110617 %
70 bis unter 75 Jahre1921038912 %
75 bis unter 80 Jahre8743445,4 %
80 bis unter 85 Jahre4629172,9 %
85 bis unter 90 Jahre13670,81 %
90 bis unter 95 Jahre1010,062 %
ab 95 Jahren000–

Gezählt werden Operationen und Prozeduren, nicht Fälle — wer im selben Aufenthalt mehrfach untersucht oder operiert wird, zählt mehrfach. Erfasst sind vollstationäre Behandlungen nach der DRG-Statistik. Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis); Anteile, Summen und Ränge sind eigene Berechnungen. Datenquellen und Urheberrechte

Alphabetisches Verzeichnis’261

Stereotaktische Eingriffe am Liquorsystem
Eine Schlüsselnummer1:5-014.3

Änderungen

2010Bestand
Stereotaktische Operationen an Schädel, Gehirn und Hirnhäuten: Eingriffe am Liquorsystem

Seit mindestens 2010 unverändert. Jahrgänge 2010–2027 und Überleitungstabellen des BfArM. Unterschiede nur in Schreibweise, Abkürzung oder im vorangestellten Text der übergeordneten Rubrik gelten nicht als Änderung.