DRGSystemDeutschland

5-011.2Zugang durch die Schädelbasis: Transsphenoidal

5-01·Inzision (Trepanation), Exzision und Destruktion an Schädel, Gehirn und Hirnhäuten

Verwendung
Endständig — dieser Kode wird so angegeben.
Vorabfassung 2027: Inklusiva, Exklusiva und Hinweise veröffentlicht das BfArM für diesen Jahrgang noch nicht. Kodieranleitung des Jahrgangs 2026 ansehen

Prozedurenhäufigkeit

Die Statistik weist 5-011.2 nicht einzeln aus — die Zahlen gehören zu 5-011 mit allen Subkodes.

0,007 % aller Operationen und Prozeduren · Hälfte ab etwa 58 Jahren

Alter der Patientinnen und PatientenAnteil der Prozeduren
Jahre
▸ Zahlen je Altersgruppe
AltersgruppeProzedurenMännerFrauenAnteil
unter 1 Jahr7520,15 %
1 bis unter 5 Jahre13850,28 %
5 bis unter 10 Jahre252050,54 %
10 bis unter 15 Jahre3419150,73 %
15 bis unter 18 Jahre3815230,81 %
18 bis unter 20 Jahre3318150,71 %
20 bis unter 25 Jahre12558672,7 %
25 bis unter 30 Jahre17678983,8 %
30 bis unter 35 Jahre215791364,6 %
35 bis unter 40 Jahre2341011335,0 %
40 bis unter 45 Jahre3051291766,5 %
45 bis unter 50 Jahre3131441696,7 %
50 bis unter 55 Jahre4032032008,6 %
55 bis unter 60 Jahre60531529013 %
60 bis unter 65 Jahre57931026912 %
65 bis unter 70 Jahre49427621811 %
70 bis unter 75 Jahre4202291919,0 %
75 bis unter 80 Jahre2901521386,2 %
80 bis unter 85 Jahre2471351125,3 %
85 bis unter 90 Jahre10033672,1 %
90 bis unter 95 Jahre11470,24 %
ab 95 Jahren3210,064 %

Gezählt werden Operationen und Prozeduren, nicht Fälle — wer im selben Aufenthalt mehrfach untersucht oder operiert wird, zählt mehrfach. Erfasst sind vollstationäre Behandlungen nach der DRG-Statistik. Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis); Anteile, Summen und Ränge sind eigene Berechnungen. Datenquellen und Urheberrechte

Alphabetisches Verzeichnis’261

Transsphenoidaler Zugang durch die Schädelbasis
Eine Schlüsselnummer1:5-011.2

Änderungen

2010Bestand
Zugang durch die Schädelbasis: Transsphenoidal

Seit mindestens 2010 unverändert. Jahrgänge 2010–2027 und Überleitungstabellen des BfArM. Unterschiede nur in Schreibweise, Abkürzung oder im vorangestellten Text der übergeordneten Rubrik gelten nicht als Änderung.