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1-557.0Biopsie an Rektum und perirektalem Gewebe durch Inzision: Rektum

1-55·Biopsie an anderen Verdauungsorganen, Zwerchfell und (Retro-)Peritoneum durch Inzision

Verwendung
Endständig — dieser Kode wird so angegeben.
Vorabfassung 2027: Inklusiva, Exklusiva und Hinweise veröffentlicht das BfArM für diesen Jahrgang noch nicht. Kodieranleitung des Jahrgangs 2026 ansehen

Prozedurenhäufigkeit

Die Statistik weist 1-557.0 nicht einzeln aus — die Zahlen gehören zu 1-557 mit allen Subkodes.

0,002 % aller Operationen und Prozeduren · Hälfte bei Männern ab etwa 29, bei Frauen ab etwa 49 Jahren

Alter der Patientinnen und PatientenAnteil der Prozeduren
Jahre
▸ Zahlen je Altersgruppe
AltersgruppeProzedurenMännerFrauenAnteil
unter 1 Jahr132894313 %
1 bis unter 5 Jahre120714912 %
5 bis unter 10 Jahre101742710 %
10 bis unter 15 Jahre3822163,8 %
15 bis unter 18 Jahre13581,3 %
18 bis unter 20 Jahre2110,20 %
20 bis unter 25 Jahre12571,2 %
25 bis unter 30 Jahre162141,6 %
30 bis unter 35 Jahre215162,1 %
35 bis unter 40 Jahre223192,2 %
40 bis unter 45 Jahre318233,1 %
45 bis unter 50 Jahre2510152,5 %
50 bis unter 55 Jahre3818203,8 %
55 bis unter 60 Jahre5422325,4 %
60 bis unter 65 Jahre8748398,6 %
65 bis unter 70 Jahre6133286,0 %
70 bis unter 75 Jahre7337367,2 %
75 bis unter 80 Jahre5435195,4 %
80 bis unter 85 Jahre5833255,7 %
85 bis unter 90 Jahre4114274,1 %
90 bis unter 95 Jahre9270,89 %
ab 95 Jahren1010,099 %

Gezählt werden Operationen und Prozeduren, nicht Fälle — wer im selben Aufenthalt mehrfach untersucht oder operiert wird, zählt mehrfach. Erfasst sind vollstationäre Behandlungen nach der DRG-Statistik. Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis); Anteile, Summen und Ränge sind eigene Berechnungen. Datenquellen und Urheberrechte

Alphabetisches Verzeichnis’261

Biopsie am Rektum durch Inzision
Eine Schlüsselnummer1:1-557.0

Änderungen

2010Bestand
Biopsie an Rektum und perirektalem Gewebe durch Inzision: Rektum

Seit mindestens 2010 unverändert. Jahrgänge 2010–2027 und Überleitungstabellen des BfArM. Unterschiede nur in Schreibweise, Abkürzung oder im vorangestellten Text der übergeordneten Rubrik gelten nicht als Änderung.