Z96.- Vorhandensein von anderen funktionellen Implantaten

ICD-10-GM 2021Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten — amtlicher Diagnoseschlüssel in Deutschland.
§ 301 · § 295Nicht endständig — zur Verschlüsselung einen Subkode wählen · stationär (§ 301 SGB V): nicht zur Verschlüsselung zugelassen · ambulant (§ 295 SGB V): nicht zur Verschlüsselung zugelassen
Exklusive:

Versorgen mit und Anpassen von Prothesen und anderen medizinischen Geräten oder Hilfsmitteln Z44-Z46

Komplikationen durch interne Prothesen, Implantate oder Transplantate T82-T85

Subkodes10

Z96.0 Vorhandensein von urogenitalen Implantaten
Z96.1 Vorhandensein eines intraokularen Linsenimplantates⚖ 1
Z96.2 Vorhandensein von Implantaten im Gehörorgan
Z96.3 Vorhandensein eines künstlichen Larynx
Z96.4 Vorhandensein von endokrinen Implantaten
Z96.5 Vorhandensein von Zahnwurzel- oder Unterkieferimplantaten
Z96.6- Vorhandensein von orthopädischen GelenkimplantatenAmbulant 4-stellig
Z96.7 Vorhandensein von anderen Knochen- und Sehnenimplantaten
Z96.8- Vorhandensein von sonstigen näher bezeichneten funktionellen ImplantatenAmbulant 4-stellig
Z96.9 Vorhandensein eines funktionellen Implantates, nicht näher bezeichnet

Änderungen

2010Bestand
Vorhandensein von anderen funktionellen Implantaten

Seit mindestens 2010 unverändert. Jahrgänge 2010–2027 und Überleitungstabellen des BfArM. Unterschiede nur in Schreibweise, Abkürzung oder im vorangestellten Text der übergeordneten Rubrik gelten nicht als Änderung.

Quelle: ICD-10-GM, Version 2021 — Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme, 10. Revision, German Modification, herausgegeben vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM). Die Inhalte werden unverändert wiedergegeben. Datenquellen und Urheberrechte