Z96.6- Vorhandensein von orthopädischen Gelenkimplantaten

ICD-10-GM 2021Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten — amtlicher Diagnoseschlüssel in Deutschland.
§ 301 · § 295Nicht endständig — zur Verschlüsselung einen Subkode wählen · stationär (§ 301 SGB V): nicht zur Verschlüsselung zugelassen · ambulant (§ 295 SGB V): Primärkode zulässig
Ambulant 4-stelligIn der stationären Versorgung (§ 301 SGB V) ist die endständige Schlüsselnummer anzugeben — dieser Kode selbst ist dort nicht kodierbar, sondern einer seiner Subkodes. In der ambulanten Versorgung (§ 295 SGB V) kann auf die fünfte Stelle verzichtet werden: in der hausärztlichen Versorgung, im organisierten Notfalldienst und in der fachärztlichen Versorgung für Diagnosen außerhalb des Fachgebietes.
Inklusive:

Vorhandensein von (partiellen) (totalen) orthopädischen Gelenkimplantaten

Subkodes9

Z96.60 Vorhandensein einer Schulterprothese
Z96.61 Vorhandensein einer Ellenbogenprothese
Z96.62 Vorhandensein einer Radiuskopfprothese
Z96.63 Vorhandensein einer Handgelenkprothese
Z96.64 Vorhandensein einer Hüftgelenkprothese
Z96.65 Vorhandensein einer Kniegelenkprothese
Z96.66 Vorhandensein einer Sprunggelenkprothese
Z96.67 Vorhandensein einer Bandscheibenprothese
Z96.68 Vorhandensein von sonstigen näher bezeichneten orthopädischen Gelenkimplantaten

Änderungen1

2016Untergliedert
2010Bestand
Vorhandensein von orthopädischen Gelenkimplantaten

Jahrgänge 2010–2027 und Überleitungstabellen des BfArM. Unterschiede nur in Schreibweise, Abkürzung oder im vorangestellten Text der übergeordneten Rubrik gelten nicht als Änderung.

Quelle: ICD-10-GM, Version 2021 — Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme, 10. Revision, German Modification, herausgegeben vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM). Die Inhalte werden unverändert wiedergegeben. Datenquellen und Urheberrechte