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Z92.8-Sonstige medizinische Behandlung in der Eigenanamnese

Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten — amtlicher Diagnoseschlüssel in Deutschland.
§ 301 · § 295
Nicht endständig — zur Verschlüsselung einen Subkode wählen · stationär (§ 301 SGB V): nicht zur Verschlüsselung zugelassen · ambulant (§ 295 SGB V): Primärkode zulässig
Ambulant 4-stellig
In der stationären Versorgung (§ 301 SGB V) ist die endständige Schlüsselnummer anzugeben — dieser Kode selbst ist dort nicht kodierbar, sondern einer seiner Subkodes. In der ambulanten Versorgung (§ 295 SGB V) kann auf die fünfte Stelle verzichtet werden: in der hausärztlichen Versorgung, im organisierten Notfalldienst und in der fachärztlichen Versorgung für Diagnosen außerhalb des Fachgebietes.
Inklusive:

Kontrazeption in der Eigenanamnese

Rehabilitationsmaßnahmen in der Eigenanamnese

Exklusive:

Beratung oder Behandlung mit Bezug auf laufende kontrazeptive Maßnahmen Z30.-

Vorhandensein eines Pessars (intrauterin) zur Kontrazeption Z97.8

Subkodes2

Z92.80Interventionelle Korrektur und Palliation eines angeborenen Herzfehlers in der EigenanamneseNeuZ92.82025
Z92.88Sonstige medizinische Behandlung in der EigenanamneseNeuZ92.82025

Änderungen1

2026Untergliedert
Inhalte übergeleitet in Z92.80Z92.88
2010Bestand
Sonstige medizinische Behandlung in der Eigenanamnese

Jahrgänge 2010–2026 und Überleitungstabellen des BfArM. Unterschiede nur in Schreibweise, Abkürzung oder im vorangestellten Text der übergeordneten Rubrik gelten nicht als Änderung.

Quelle: ICD-10-GM, Version 2026 — Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme, 10. Revision, German Modification, herausgegeben vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM). Die Inhalte werden unverändert wiedergegeben. Datenquellen und Urheberrechte