DRGSystemDeutschland

Z89.9Extremitätenverlust, nicht näher bezeichnet

Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten — amtlicher Diagnoseschlüssel in Deutschland.
§ 301 · § 295
Endständig · stationär (§ 301 SGB V): Primärkode zulässig · ambulant (§ 295 SGB V): Primärkode zulässig
Chronische
Chronische bzw. langandauernde Erkrankung — wird bei der PCCL-Berechnung als Dauerdiagnose berücksichtigt.
Morbi-RSA’25
Verlust eines Körperteils — Zuordnung im morbiditätsorientierten Risikostrukturausgleich.

Alphabetisches Verzeichnis8

Abgeheilter Amputationsstumpf a.n.k.
PrimärschlüsselPrimär†:Z89.9
Alter Amputationsstumpf a.n.k.
PrimärschlüsselPrimär†:Z89.9
Amputierter
PrimärschlüsselPrimär†:Z89.9
Beidseitig Amputierter
PrimärschlüsselPrimär†:Z89.9
Erworbenes Fehlen einer Extremität
PrimärschlüsselPrimär†:Z89.9
Extremitätenverlust
PrimärschlüsselPrimär†:Z89.9
Postoperativer Extremitätenverlust
PrimärschlüsselPrimär†:Z89.9
Posttraumatischer Extremitätenverlust
PrimärschlüsselPrimär†:Z89.9

Änderungen

2010Bestand
Extremitätenverlust, nicht näher bezeichnet

Seit mindestens 2010 unverändert. Jahrgänge 2010–2026 und Überleitungstabellen des BfArM. Unterschiede nur in Schreibweise, Abkürzung oder im vorangestellten Text der übergeordneten Rubrik gelten nicht als Änderung.

Quelle: ICD-10-GM, Version 2026 — Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme, 10. Revision, German Modification, herausgegeben vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM). Die Inhalte werden unverändert wiedergegeben. Datenquellen und Urheberrechte