DRGSystemDeutschland

Z89.7(Teilweiser) Verlust der unteren Extremität, beidseitig

Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten — amtlicher Diagnoseschlüssel in Deutschland.
§ 301 · § 295
Endständig · stationär (§ 301 SGB V): Primärkode zulässig · ambulant (§ 295 SGB V): Primärkode zulässig
Chronische
Chronische bzw. langandauernde Erkrankung — wird bei der PCCL-Berechnung als Dauerdiagnose berücksichtigt.
Morbi-RSA’25
Verlust eines Körperteils — Zuordnung im morbiditätsorientierten Risikostrukturausgleich.
Exklusive:

Isolierter Verlust der Zehen, beidseitig Z89.4

Alphabetisches Verzeichnis2

Beidseitiges erworbenes Fehlen von Fuß und Knöchel
PrimärschlüsselPrimär†:Z89.7
Erworbenes beidseitiges Fehlen der Beine
PrimärschlüsselPrimär†:Z89.7

Änderungen

2010Bestand
(Teilweiser) Verlust der unteren Extremität, beidseitig

Seit mindestens 2010 unverändert. Jahrgänge 2010–2026 und Überleitungstabellen des BfArM. Unterschiede nur in Schreibweise, Abkürzung oder im vorangestellten Text der übergeordneten Rubrik gelten nicht als Änderung.

Quelle: ICD-10-GM, Version 2026 — Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme, 10. Revision, German Modification, herausgegeben vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM). Die Inhalte werden unverändert wiedergegeben. Datenquellen und Urheberrechte