Z89.3 (Teilweiser) Verlust der oberen Extremität, beidseitig

ICD-10-GM 2023Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten — amtlicher Diagnoseschlüssel in Deutschland.
§ 301 · § 295Endständig · stationär (§ 301 SGB V): Primärkode zulässig · ambulant (§ 295 SGB V): Primärkode zulässig
Morbi-RSAVerlust eines Körperteils — Zuordnung im morbiditätsorientierten Risikostrukturausgleich.
Inklusive:

Verlust beider Arme

Verlust eines oder mehrerer Finger, auch des Daumens, beidseitig

Alphabetisches Verzeichnis7

Beidseitiger Verlust des Daumens
Primärschlüssel
Beidseitiger Verlust eines oder mehrerer Finger
Primärschlüssel
Beidseitiges erworbenes Fehlen von Hand und Handgelenk
Primärschlüssel
Erworbenes beidseitiges Fehlen des Arms
Primärschlüssel
Erworbenes beidseitiges Fehlen des Daumens
Primärschlüssel
Erworbenes beidseitiges Fehlen mehrerer Finger
Primärschlüssel
Verlust beider Arme
Primärschlüssel

Änderungen

2010Bestand
(Teilweiser) Verlust der oberen Extremität, beidseitig

Seit mindestens 2010 unverändert. Jahrgänge 2010–2027 und Überleitungstabellen des BfArM. Unterschiede nur in Schreibweise, Abkürzung oder im vorangestellten Text der übergeordneten Rubrik gelten nicht als Änderung.

Quelle: ICD-10-GM, Version 2023 — Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme, 10. Revision, German Modification, herausgegeben vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM). Die Inhalte werden unverändert wiedergegeben. Datenquellen und Urheberrechte