DRGSystemDeutschland

Z89.3(Teilweiser) Verlust der oberen Extremität, beidseitig

Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten — amtlicher Diagnoseschlüssel in Deutschland.
§ 301 · § 295
Endständig · stationär (§ 301 SGB V): Primärkode zulässig · ambulant (§ 295 SGB V): Primärkode zulässig
Chronische
Chronische bzw. langandauernde Erkrankung — wird bei der PCCL-Berechnung als Dauerdiagnose berücksichtigt.
Morbi-RSA’25
Verlust eines Körperteils — Zuordnung im morbiditätsorientierten Risikostrukturausgleich.
Inklusive:

Verlust beider Arme

Verlust eines oder mehrerer Finger, auch des Daumens, beidseitig

Alphabetisches Verzeichnis7

Beidseitiger Verlust des Daumens
PrimärschlüsselPrimär†:Z89.3
Beidseitiger Verlust eines oder mehrerer Finger
PrimärschlüsselPrimär†:Z89.3
Beidseitiges erworbenes Fehlen von Hand und Handgelenk
PrimärschlüsselPrimär†:Z89.3
Erworbenes beidseitiges Fehlen des Arms
PrimärschlüsselPrimär†:Z89.3
Erworbenes beidseitiges Fehlen des Daumens
PrimärschlüsselPrimär†:Z89.3
Erworbenes beidseitiges Fehlen mehrerer Finger
PrimärschlüsselPrimär†:Z89.3
Verlust beider Arme
PrimärschlüsselPrimär†:Z89.3

Änderungen

2010Bestand
(Teilweiser) Verlust der oberen Extremität, beidseitig

Seit mindestens 2010 unverändert. Jahrgänge 2010–2026 und Überleitungstabellen des BfArM. Unterschiede nur in Schreibweise, Abkürzung oder im vorangestellten Text der übergeordneten Rubrik gelten nicht als Änderung.

Quelle: ICD-10-GM, Version 2026 — Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme, 10. Revision, German Modification, herausgegeben vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM). Die Inhalte werden unverändert wiedergegeben. Datenquellen und Urheberrechte