Z85.- Bösartige Neubildung in der Eigenanamnese

ICD-10-GM 2016Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten — amtlicher Diagnoseschlüssel in Deutschland.
§ 301 · § 295Nicht endständig — zur Verschlüsselung einen Subkode wählen · stationär (§ 301 SGB V): nicht zur Verschlüsselung zugelassen · ambulant (§ 295 SGB V): nicht zur Verschlüsselung zugelassen
⚖ Regellage1 verbindliche Regel · 3 SEG-4-Empfehlungen · zuletzt 01.01.2026 — Regeln außerhalb des Katalogs
Exklusive:

Medizinische Nachbetreuung und Rekonvaleszenz Z42-Z51 Z54.-

Nachuntersuchung nach Behandlung wegen bösartiger Neubildung Z08.-

Regeln außerhalb des Katalogs4

Bösartige Neubildung in der Eigenanamnese

Aktuelle Anamnese: Patient mit Magenkarzinom, bei dem nach abgeschlossener Behandlung eine stationäre Kontrolluntersuchung nach zwei Jahren durchgeführt wird. Dabei ergibt sich kein Hinweis auf ein Rezidiv oder auf Metastasen. Was ist die Hauptdiagnose?

Was kann als Nebendiagnose kodiert werden, wenn eine Hormontherapie als adjuvante Tumorbehandlung durchgeführt wird? Ist Z85.- Bösartige Neubildung in der Eigenanamnese zutreffend?

In der Vorgeschichte Kolon-Karzinomerkrankung, Behandlung vor drei Jahren abgeschlossen. Regelmäßige Nachsorge bisher erfolgt. Aktuell stationäre Aufnahme aus anderen Gründen. Im Rahmen der Diagnostik zusätzlich Bestimmung des Tumormarkers CEA.

Kodierrichtlinien und Entscheidungen des Schlichtungsausschusses sind für alle verbindlich; SEG-4-Empfehlungen binden die Begutachtung des MD.

Subkodes10

Z85.0 Bösartige Neubildung der Verdauungsorgane in der Eigenanamnese⚖ 5
Z85.1 Bösartige Neubildung der Trachea, der Bronchien oder der Lunge in der Eigenanamnese⚖ 4
Z85.2 Bösartige Neubildung anderer Atmungs- und intrathorakaler Organe in der Eigenanamnese⚖ 4
Z85.3 Bösartige Neubildung der Brustdrüse [Mamma] in der Eigenanamnese⚖ 4
Z85.4 Bösartige Neubildung der Genitalorgane in der Eigenanamnese⚖ 4
Z85.5 Bösartige Neubildung der Harnorgane in der Eigenanamnese⚖ 4
Z85.6 Leukämie in der Eigenanamnese⚖ 4
Z85.7 Andere bösartige Neubildungen des lymphatischen, blutbildenden oder verwandten Gewebes in der Eigenanamnese⚖ 4
Z85.8 Bösartige Neubildungen sonstiger Organe oder Systeme in der Eigenanamnese⚖ 4
Z85.9 nicht näher bezeichnet⚖ 4

Änderungen

2010Bestand
Bösartige Neubildung in der Eigenanamnese

Seit mindestens 2010 unverändert. Jahrgänge 2010–2027 und Überleitungstabellen des BfArM. Unterschiede nur in Schreibweise, Abkürzung oder im vorangestellten Text der übergeordneten Rubrik gelten nicht als Änderung.

Quelle: ICD-10-GM, Version 2016 — Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme, 10. Revision, German Modification, herausgegeben vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM). Die Inhalte werden unverändert wiedergegeben. Datenquellen und Urheberrechte