Z85.0 Bösartige Neubildung der Verdauungsorgane in der Eigenanamnese

ICD-10-GM 2016Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten — amtlicher Diagnoseschlüssel in Deutschland.
§ 301 · § 295Endständig · stationär (§ 301 SGB V): Primärkode zulässig · ambulant (§ 295 SGB V): Primärkode zulässig
⚖ Regellage1 verbindliche Regel · 4 SEG-4-Empfehlungen · zuletzt 01.01.2026 — Regeln außerhalb des Katalogs
Inklusive:

Zustände, klassifizierbar unter C15-C26

Regeln außerhalb des Katalogs5

gilt über Z85.-

Bösartige Neubildung in der Eigenanamnese

Aufnahme ca. vier Monate nach Operation eines Kardiakarzinoms wegen Anastomosenstenose des Ösophagus zur Bougierung. Eine Nachbehandlung des Karzinoms war nicht vorgesehen. Ein Rezidiv lag nicht vor (CT, Endosono), es erfolgte lediglich die Bougierung. Wie sind Haupt- und Nebendiagnose zu kodieren? K22.

In der Vorgeschichte Kolon-Karzinomerkrankung, Behandlung vor drei Jahren abgeschlossen. Regelmäßige Nachsorge bisher erfolgt. Aktuell stationäre Aufnahme aus anderen Gründen. Im Rahmen der Diagnostik zusätzlich Bestimmung des Tumormarkers CEA.

gilt über Z85.-FoKA: Konsens

Aktuelle Anamnese: Patient mit Magenkarzinom, bei dem nach abgeschlossener Behandlung eine stationäre Kontrolluntersuchung nach zwei Jahren durchgeführt wird. Dabei ergibt sich kein Hinweis auf ein Rezidiv oder auf Metastasen. Was ist die Hauptdiagnose?

gilt über Z85.-FoKA: Konsens

Was kann als Nebendiagnose kodiert werden, wenn eine Hormontherapie als adjuvante Tumorbehandlung durchgeführt wird? Ist Z85.- Bösartige Neubildung in der Eigenanamnese zutreffend?

Kodierrichtlinien und Entscheidungen des Schlichtungsausschusses sind für alle verbindlich; SEG-4-Empfehlungen binden die Begutachtung des MD.

Alphabetisches Verzeichnis2

Bösartige Neubildung der Verdauungsorgane in der Eigenanamnese
Primärschlüssel
Bösartige Neubildung des Gastrointestinaltraktes in der Anamnese
Primärschlüssel

Änderungen

2010Bestand
Bösartige Neubildung der Verdauungsorgane in der Eigenanamnese

Seit mindestens 2010 unverändert. Jahrgänge 2010–2027 und Überleitungstabellen des BfArM. Unterschiede nur in Schreibweise, Abkürzung oder im vorangestellten Text der übergeordneten Rubrik gelten nicht als Änderung.

Quelle: ICD-10-GM, Version 2016 — Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme, 10. Revision, German Modification, herausgegeben vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM). Die Inhalte werden unverändert wiedergegeben. Datenquellen und Urheberrechte