DRGSystemDeutschland

Z80.1Bösartige Neubildung der Trachea, der Bronchien oder der Lunge in der Familienanamnese

Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten — amtlicher Diagnoseschlüssel in Deutschland.
§ 301 · § 295
Endständig · stationär (§ 301 SGB V): Primärkode zulässig · ambulant (§ 295 SGB V): Primärkode zulässig
Inklusive:

Zustände, klassifizierbar unter C33-C34

Alphabetisches Verzeichnis3

Bösartige Neubildung der Bronchien in der Familienanamnese
PrimärschlüsselPrimär†:Z80.1
Bösartige Neubildung der Lunge in der Familienanamnese
PrimärschlüsselPrimär†:Z80.1
Bösartige Neubildung der Trachea in der Familienanamnese
PrimärschlüsselPrimär†:Z80.1

Änderungen

2010Bestand
Bösartige Neubildung der Trachea, der Bronchien oder der Lunge in der Familienanamnese

Seit mindestens 2010 unverändert. Jahrgänge 2010–2026 und Überleitungstabellen des BfArM. Unterschiede nur in Schreibweise, Abkürzung oder im vorangestellten Text der übergeordneten Rubrik gelten nicht als Änderung.

Quelle: ICD-10-GM, Version 2026 — Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme, 10. Revision, German Modification, herausgegeben vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM). Die Inhalte werden unverändert wiedergegeben. Datenquellen und Urheberrechte