Medizinische oder pflegerische Betreuung oder Überwachung eines gesunden Säuglings bei Umständen wie z.B.: Anzahl der im Haushalt lebenden Kinder erschwert die normale Pflege oder macht sie unmöglich
Medizinische oder pflegerische Betreuung oder Überwachung eines gesunden Säuglings bei Umständen wie z.B.: Krankheit der Mutter
Medizinische oder pflegerische Betreuung oder Überwachung eines gesunden Säuglings bei Umständen wie z.B.: ungünstige häusliche sozioökonomische Bedingungen
Medizinische oder pflegerische Betreuung oder Überwachung eines gesunden Säuglings bei Umständen wie z.B.: Warten auf eine Pflegestelle oder Adoption
1. Syndikusrechtsanwälte, die für eine Behörde auftreten, können für die Übermittlung elektronischer Dokumente das besondere elektronische Behördenpostfach nutzen. 2. Eine Verlegung im Sinn der Fallpauschalenvereinbarung erfordert eine stationäre Aufnahme im Sinn einer organisatorischen Eingliederung als Patient in das spezifische Versorgungssystem des aufnehmenden Krankenhauses.
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Kodierrichtlinien und Entscheidungen des Schlichtungsausschusses sind für alle verbindlich; SEG-4-Empfehlungen binden die Begutachtung des MD.
Seit mindestens 2010 unverändert. Jahrgänge 2010–2027 und Überleitungstabellen des BfArM. Unterschiede nur in Schreibweise, Abkürzung oder im vorangestellten Text der übergeordneten Rubrik gelten nicht als Änderung.
Quelle: ICD-10-GM, Version 2017 — Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme, 10. Revision, German Modification, herausgegeben vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM). Die Inhalte werden unverändert wiedergegeben. Datenquellen und Urheberrechte