Z70-Z76 Personen, die das Gesundheitswesen aus sonstigen Gründen in Anspruch nehmen

ICD-10-GM 2017Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten — amtlicher Diagnoseschlüssel in Deutschland.
§ 301 · § 295Nicht endständig — zur Verschlüsselung einen Subkode wählen · stationär (§ 301 SGB V): – · ambulant (§ 295 SGB V): –

Subkodes7

Z70 Beratung in Bezug auf Sexualeinstellung, -verhalten oder -orientierung15 – 124
Z71 Personen, die das Gesundheitswesen zum Zwecke anderer Beratung oder ärztlicher Konsultation in Anspruch nehmen, anderenorts nicht klassifiziert
Z72.- Probleme mit Bezug auf die Lebensführung
Z73 Probleme mit Bezug auf Schwierigkeiten bei der Lebensbewältigung
Z74.- Probleme mit Bezug auf Pflegebedürftigkeit
Z75.- Probleme mit Bezug auf medizinische Betreuungsmöglichkeiten oder andere Gesundheitsversorgung⚖ 1
Z76.- Personen, die das Gesundheitswesen aus sonstigen Gründen in Anspruch nehmen

Änderungen

2010Bestand
Personen, die das Gesundheitswesen aus sonstigen Gründen in Anspruch nehmen

Seit mindestens 2010 unverändert. Jahrgänge 2010–2027 und Überleitungstabellen des BfArM. Unterschiede nur in Schreibweise, Abkürzung oder im vorangestellten Text der übergeordneten Rubrik gelten nicht als Änderung.

Quelle: ICD-10-GM, Version 2017 — Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme, 10. Revision, German Modification, herausgegeben vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM). Die Inhalte werden unverändert wiedergegeben. Datenquellen und Urheberrechte