DRGSystemDeutschland

Z76.0Ausstellung wiederholter Verordnung

Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten — amtlicher Diagnoseschlüssel in Deutschland.
§ 301 · § 295
Endständig · stationär (§ 301 SGB V): Primärkode zulässig · ambulant (§ 295 SGB V): Primärkode zulässig
Inklusive:

Wiederverordnung: Apparat

Wiederverordnung: Arzneimittel

Wiederverordnung: Brille

Exklusive:

Ausstellung einer ärztlichen Bescheinigung Z02

Wiederverordnung von Kontrazeptiva Z30.4

Alphabetisches Verzeichnis5

Ausstellung einer wiederholten Verordnung
PrimärschlüsselPrimär†:Z76.0
Rezeptverschreibung
PrimärschlüsselPrimär†:Z76.0
Wiederverordnung einer Brille
PrimärschlüsselPrimär†:Z76.0
Wiederverordnung eines Apparates
PrimärschlüsselPrimär†:Z76.0
Wiederverordnung eines Arzneimittels
PrimärschlüsselPrimär†:Z76.0

Änderungen

2010Bestand
Ausstellung wiederholter Verordnung

Seit mindestens 2010 unverändert. Jahrgänge 2010–2026 und Überleitungstabellen des BfArM. Unterschiede nur in Schreibweise, Abkürzung oder im vorangestellten Text der übergeordneten Rubrik gelten nicht als Änderung.

Quelle: ICD-10-GM, Version 2026 — Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme, 10. Revision, German Modification, herausgegeben vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM). Die Inhalte werden unverändert wiedergegeben. Datenquellen und Urheberrechte