Z24.- Notwendigkeit der Impfung [Immunisierung] gegen bestimmte einzelne Viruskrankheiten

ICD-10-GM 2016Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten — amtlicher Diagnoseschlüssel in Deutschland.
§ 301 · § 295Nicht endständig — zur Verschlüsselung einen Subkode wählen · stationär (§ 301 SGB V): nicht zur Verschlüsselung zugelassen · ambulant (§ 295 SGB V): nicht zur Verschlüsselung zugelassen
Exklusive:

Impfung: gegen Krankheitskombinationen Z27.-

Impfung: nicht durchgeführt Z28

Subkodes7

Z24.0 Notwendigkeit der Impfung gegen Poliomyelitis
Z24.1 Notwendigkeit der Impfung gegen Virusenzephalitis, durch Arthropoden übertragen
Z24.2 Notwendigkeit der Impfung gegen Tollwut
Z24.3 Notwendigkeit der Impfung gegen Gelbfieber
Z24.4 Notwendigkeit der Impfung gegen Masern, nicht kombiniert
Z24.5 Notwendigkeit der Impfung gegen Röteln, nicht kombiniert
Z24.6 Notwendigkeit der Impfung gegen Virushepatitis

Änderungen

2010Bestand
Notwendigkeit der Impfung [Immunisierung] gegen bestimmte einzelne Viruskrankheiten

Seit mindestens 2010 unverändert. Jahrgänge 2010–2027 und Überleitungstabellen des BfArM. Unterschiede nur in Schreibweise, Abkürzung oder im vorangestellten Text der übergeordneten Rubrik gelten nicht als Änderung.

Quelle: ICD-10-GM, Version 2016 — Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme, 10. Revision, German Modification, herausgegeben vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM). Die Inhalte werden unverändert wiedergegeben. Datenquellen und Urheberrechte