Z24.6 Notwendigkeit der Impfung gegen Virushepatitis

ICD-10-GM 2016Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten — amtlicher Diagnoseschlüssel in Deutschland.
§ 301 · § 295Endständig · stationär (§ 301 SGB V): Primärkode zulässig · ambulant (§ 295 SGB V): Primärkode zulässig

Alphabetisches Verzeichnis9

Fehlende Virushepatitis-Immunität
Primärschlüssel
Hepatitis-A-Vakzination
Primärschlüssel
Hepatitis-B-Vakzination
Primärschlüssel
Hepatitis-Impfung
Primärschlüssel
Impfung gegen Hepatitis A und B [HAB]
Primärschlüssel
Notwendigkeit der Impfung gegen Hepatitis A
Primärschlüssel
Notwendigkeit der Impfung gegen Hepatitis B
Primärschlüssel
Notwendigkeit der Impfung gegen Virushepatitis
Primärschlüssel
Postexpositionelle Simultanimpfung gegen Hepatitis B
Primärschlüssel

Änderungen

2010Bestand
Notwendigkeit der Impfung gegen Virushepatitis

Seit mindestens 2010 unverändert. Jahrgänge 2010–2027 und Überleitungstabellen des BfArM. Unterschiede nur in Schreibweise, Abkürzung oder im vorangestellten Text der übergeordneten Rubrik gelten nicht als Änderung.

Quelle: ICD-10-GM, Version 2016 — Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme, 10. Revision, German Modification, herausgegeben vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM). Die Inhalte werden unverändert wiedergegeben. Datenquellen und Urheberrechte