Z09.- Nachuntersuchung nach Behandlung wegen anderer Krankheitszustände außer bösartigen Neubildungen

ICD-10-GM 2015Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten — amtlicher Diagnoseschlüssel in Deutschland.
§ 301 · § 295Nicht endständig — zur Verschlüsselung einen Subkode wählen · stationär (§ 301 SGB V): nicht zur Verschlüsselung zugelassen · ambulant (§ 295 SGB V): nicht zur Verschlüsselung zugelassen
Inklusive:

Medizinische Überwachung nach Behandlung

Exklusive:

Medizinische Nachbetreuung und Rekonvaleszenz Z42-Z51 Z54.-

Medizinische Überwachung nach Behandlung wegen bösartiger Neubildung Z08.-

Überwachung bei: Kontrazeption Z30.4-Z30.5

Überwachung bei: Prothesen und sonstigen medizinischen Geräten oder Hilfsmitteln Z44-Z46

Subkodes8

Z09.0 Nachuntersuchung nach chirurgischem Eingriff wegen anderer Krankheitszustände
Z09.1 Nachuntersuchung nach Strahlentherapie wegen anderer Krankheitszustände
Z09.2 Nachuntersuchung nach Chemotherapie wegen anderer Krankheitszustände
Z09.3 Nachuntersuchung nach Psychotherapie
Z09.4 Nachuntersuchung nach Frakturbehandlung
Z09.7 Nachuntersuchung nach Kombinationsbehandlung wegen anderer Krankheitszustände
Z09.8- Nachuntersuchung nach sonstiger Behandlung wegen anderer KrankheitszuständeAmbulant 4-stellig
Z09.9 Nachuntersuchung nach nicht näher bezeichneter Behandlung wegen anderer Krankheitszustände

Änderungen

2010Bestand
Nachuntersuchung nach Behandlung wegen anderer Krankheitszustände außer bösartigen Neubildungen

Seit mindestens 2010 unverändert. Jahrgänge 2010–2027 und Überleitungstabellen des BfArM. Unterschiede nur in Schreibweise, Abkürzung oder im vorangestellten Text der übergeordneten Rubrik gelten nicht als Änderung.

Quelle: ICD-10-GM, Version 2015 — Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme, 10. Revision, German Modification, herausgegeben vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM). Die Inhalte werden unverändert wiedergegeben. Datenquellen und Urheberrechte