Z54.-! Rekonvaleszenz

ICD-10-GM 2015Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten — amtlicher Diagnoseschlüssel in Deutschland.
§ 301 · § 295Nicht endständig — zur Verschlüsselung einen Subkode wählen · stationär (§ 301 SGB V): nicht zur Verschlüsselung zugelassen · ambulant (§ 295 SGB V): nicht zur Verschlüsselung zugelassen
⚖ Regellage2 verbindliche Regeln — Regeln außerhalb des Katalogs

Regeln außerhalb des Katalogs2

-Anmerkung: Erläuterungen, die mit den entsprechenden Abschnitten aus dem Regelwerk für die WHO-Ausgabe der ICD-10 (Band II) identisch sind, sind am Ende mit „(WHO)“ gekennzeichnet.

Anmerkung: Erläuterungen, die mit den entsprechenden Abschnitten aus dem Regelwerk für die WHO-Ausgabe der ICD-10 (Band II) identisch sind, sind am Ende mit „(WHO)“ gekennzeichnet.

Kodierrichtlinien und Entscheidungen des Schlichtungsausschusses sind für alle verbindlich; SEG-4-Empfehlungen binden die Begutachtung des MD.

Subkodes8

Z54.0! nach chirurgischem EingriffAusrufezeichenkode⚖ 2
Z54.1! nach StrahlentherapieAusrufezeichenkode⚖ 2
Z54.2! nach ChemotherapieAusrufezeichenkode⚖ 2
Z54.3! nach PsychotherapieAusrufezeichenkode⚖ 2
Z54.4! nach FrakturbehandlungAusrufezeichenkode⚖ 2
Z54.7! nach kombinierter BehandlungAusrufezeichenkode⚖ 2
Z54.8! nach sonstiger BehandlungAusrufezeichenkode⚖ 2
Z54.9! nach nicht näher bezeichneter BehandlungAusrufezeichenkode⚖ 2

Änderungen

2010Bestand
Rekonvaleszenz

Seit mindestens 2010 unverändert. Jahrgänge 2010–2027 und Überleitungstabellen des BfArM. Unterschiede nur in Schreibweise, Abkürzung oder im vorangestellten Text der übergeordneten Rubrik gelten nicht als Änderung.

Quelle: ICD-10-GM, Version 2015 — Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme, 10. Revision, German Modification, herausgegeben vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM). Die Inhalte werden unverändert wiedergegeben. Datenquellen und Urheberrechte