Z03.9 Beobachtung bei Verdachtsfall, nicht näher bezeichnet

ICD-10-GM 2016Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten — amtlicher Diagnoseschlüssel in Deutschland.
§ 301 · § 295Endständig · stationär (§ 301 SGB V): Primärkode zulässig · ambulant (§ 295 SGB V): Primärkode zulässig
⚖ Regellage2 verbindliche Regeln · 1 SEG-4-Empfehlung · zuletzt 01.01.2026 — Regeln außerhalb des Katalogs

Regeln außerhalb des Katalogs3

Die Hauptdiagnose wird definiert als:

Die Hauptdiagnose wird definiert als:

Im klinischen Alltag ist es oft notwendig, Patienten, vor allem Kinder, mit Verdacht auf Commotio cerebri stationär zu überwachen. Oft stellt sich aber im Verlauf heraus, dass die Diagnose nicht bestätigt werden kann. Die Kodierung der Hauptdiagnose bereitet dann Probleme.

Kodierrichtlinien und Entscheidungen des Schlichtungsausschusses sind für alle verbindlich; SEG-4-Empfehlungen binden die Begutachtung des MD.

Alphabetisches Verzeichnis9

Abklärung einer Krankheit
Primärschlüssel
Abklärung eines Verdachtsfalles
Primärschlüssel
Ausschluss eines Verdachtsfalles
Primärschlüssel
Ausschluss eines verdächtigen Befundes
Primärschlüssel
Beobachtung bei Verdachtsfall
Primärschlüssel
Keine Krankheit gefunden
Primärschlüssel
Kontrolle eines Verdachtsbefundes
Primärschlüssel
Ohne Befund [o.B.]
Primärschlüssel
Unter Beobachtung sein
Primärschlüssel

Änderungen

2010Bestand
Beobachtung bei Verdachtsfall, nicht näher bezeichnet

Seit mindestens 2010 unverändert. Jahrgänge 2010–2027 und Überleitungstabellen des BfArM. Unterschiede nur in Schreibweise, Abkürzung oder im vorangestellten Text der übergeordneten Rubrik gelten nicht als Änderung.

Quelle: ICD-10-GM, Version 2016 — Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme, 10. Revision, German Modification, herausgegeben vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM). Die Inhalte werden unverändert wiedergegeben. Datenquellen und Urheberrechte