Kodeakte

Z03.9Beobachtung bei Verdachtsfall, nicht näher bezeichnet

Alle Regeln außerhalb des Katalogs zu diesem Kode über alle Jahrgänge: Kodierrichtlinien, Entscheidungen des Schlichtungsausschusses, Kodierempfehlungen und Rechtsprechung — jeweils mit Datum, Geltung und Quelle.

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Kodetext Z03.9 im Jahrgang 2026 →

Regeln außerhalb des Katalogs, alle Jahrgänge3

Die Hauptdiagnose wird definiert als:

Die Hauptdiagnose wird definiert als:

Im klinischen Alltag ist es oft notwendig, Patienten, vor allem Kinder, mit Verdacht auf Commotio cerebri stationär zu überwachen. Oft stellt sich aber im Verlauf heraus, dass die Diagnose nicht bestätigt werden kann. Die Kodierung der Hauptdiagnose bereitet dann Probleme.

Änderungen

2010Bestand
Beobachtung bei Verdachtsfall, nicht näher bezeichnet

Seit mindestens 2010 unverändert. Jahrgänge 2010–2027 und Überleitungstabellen des BfArM. Unterschiede nur in Schreibweise, Abkürzung oder im vorangestellten Text der übergeordneten Rubrik gelten nicht als Änderung.