Z03.8 Beobachtung bei sonstigen Verdachtsfällen

ICD-10-GM 2020Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten — amtlicher Diagnoseschlüssel in Deutschland.
§ 301 · § 295Endständig · stationär (§ 301 SGB V): Primärkode zulässig · ambulant (§ 295 SGB V): Primärkode zulässig
⚖ Regellage2 verbindliche Regeln · 1 SEG-4-Empfehlung · zuletzt 01.01.2026 — Regeln außerhalb des Katalogs

Regeln außerhalb des Katalogs3

gilt über Z03.-

Die Hauptdiagnose wird definiert als:

gilt über Z03.-

Die Hauptdiagnose wird definiert als:

Ist nach Sturz eines Kindes mit lokalem Kopfschmerz S06.0 Gehirnerschütterung als Hauptdiagnose anzuerkennen, wenn durch Bogen dokumentierte Überwachung erfolgte? Keine dokumentierte Bewusstlosigkeit, kein Erbrechen. Die Commotio ist am Ende des Aufenthalts sicher ausgeschlossen.

Kodierrichtlinien und Entscheidungen des Schlichtungsausschusses sind für alle verbindlich; SEG-4-Empfehlungen binden die Begutachtung des MD.

Alphabetisches Verzeichnis5

Abklärung bei angeblichem Parasuizid
Primärschlüssel
Abklärung bei angeblichem Selbstmordversuch a.n.k.
Primärschlüssel
Abklärung bei Verdacht auf angeblichen Selbsttötungsversuch
Primärschlüssel
Abklärung bei Verdacht auf gutartige Neubildung
Primärschlüssel
Abklärung bei Verdacht auf nichtisolierungspflichtige Infektionskrankheit
Primärschlüssel

Änderungen

2010Bestand
Beobachtung bei sonstigen Verdachtsfällen

Seit mindestens 2010 unverändert. Jahrgänge 2010–2027 und Überleitungstabellen des BfArM. Unterschiede nur in Schreibweise, Abkürzung oder im vorangestellten Text der übergeordneten Rubrik gelten nicht als Änderung.

Quelle: ICD-10-GM, Version 2020 — Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme, 10. Revision, German Modification, herausgegeben vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM). Die Inhalte werden unverändert wiedergegeben. Datenquellen und Urheberrechte