Kodeakte

Z03.8Beobachtung bei sonstigen Verdachtsfällen

Alle Regeln außerhalb des Katalogs zu diesem Kode über alle Jahrgänge: Kodierrichtlinien, Entscheidungen des Schlichtungsausschusses, Kodierempfehlungen und Rechtsprechung — jeweils mit Datum, Geltung und Quelle.

Welche Regeln gelten für meinen Fall?

Kodetext Z03.8 im Jahrgang 2026 →

Regeln außerhalb des Katalogs, alle Jahrgänge3

gilt über Z03.-

Die Hauptdiagnose wird definiert als:

gilt über Z03.-

Die Hauptdiagnose wird definiert als:

Ist nach Sturz eines Kindes mit lokalem Kopfschmerz S06.0 Gehirnerschütterung als Hauptdiagnose anzuerkennen, wenn durch Bogen dokumentierte Überwachung erfolgte? Keine dokumentierte Bewusstlosigkeit, kein Erbrechen. Die Commotio ist am Ende des Aufenthalts sicher ausgeschlossen.

Änderungen

2010Bestand
Beobachtung bei sonstigen Verdachtsfällen

Seit mindestens 2010 unverändert. Jahrgänge 2010–2027 und Überleitungstabellen des BfArM. Unterschiede nur in Schreibweise, Abkürzung oder im vorangestellten Text der übergeordneten Rubrik gelten nicht als Änderung.