Belegung von 'Nicht belegten Schlüsselnummern' unter U99.-! der ICD-10-GM 2013 zur weiteren Differenzierung von Blutgerinnungsstörungen in 'dauerhaft erworben' und 'temporär'
Auf Antrag der AWMF werden in Abstimmung mit der AG ICD des KKG die Schlüsselnummern U99.0! und U99.1! der ICD-10-GM 2013 wie folgt mit Inhalten belegt:
U99.0! Dauerhaft erworbene Blutgerinnungsstörung U99.1! Temporäre Blutgerinnungsstörung
Als sekundäre Schlüsselnummern ("!-Kode") dürfen diese Zusatzkodes nur in Verbindung mit einer vorangestellten primären Schlüsselnummer aus Tabelle 3 der Anlage 7 zur FPV 2013 (s.a. unten) verwendet werden. Sie dienen der notwendigen Unterscheidung der genannten ICD-Kodes für Blutgerinnungsstörungen in "dauerhaft erworben" und "temporär", um dadurch die abrechenbaren Zusatzentgelte ZE2013-97 bzw. ZE2013-98 über die Kodierung eindeutig zu bestimmen.
Für die Anwendung sind folgende Hinweise zu beachten:
Diese Zusatzkodes sind nur im Geltungsbereichs des G-DRG-Systems (§ 17b KHG) zu verwenden.
Diese Zusatzkodes können in Verbindung mit den folgenden ICD-Kodes (s. Tabelle 3 der Anlage 7 zur FPV 2013) zur Unterstützung der Abrechnung der Zusatzentgelte ZE2013-97 und ZE2013-98 verwendet werden:
D65.0 Erworbene Afibrinogenämie D65.1 Disseminierte intravasale Gerinnung [DIG, DIC] D65.2 Erworbene Fibrinolyseblutung D68.38 Sonstige hämorrhagische Diathese durch sonstige und n. n. bez. Antikörper D68.4 Erworbener Mangel an Gerinnungsfaktoren D68.8 Sonstige näher bezeichnete Koagulopathien D69.1 Qualitative Thrombozytendefekte D69.8 Sonstige näher bezeichnete hämorrhagische Diathesen
-Anmerkung: Erläuterungen, die mit den entsprechenden Abschnitten aus dem Regelwerk für die WHO-Ausgabe der ICD-10 (Band II) identisch sind, sind am Ende mit „(WHO)“ gekennzeichnet.
Anmerkung: Erläuterungen, die mit den entsprechenden Abschnitten aus dem Regelwerk für die WHO-Ausgabe der ICD-10 (Band II) identisch sind, sind am Ende mit „(WHO)“ gekennzeichnet.
Kodierrichtlinien und Entscheidungen des Schlichtungsausschusses sind für alle verbindlich; SEG-4-Empfehlungen binden die Begutachtung des MD.
Jahrgänge 2010–2027 und Überleitungstabellen des BfArM. Unterschiede nur in Schreibweise, Abkürzung oder im vorangestellten Text der übergeordneten Rubrik gelten nicht als Änderung.
Quelle: ICD-10-GM, Version 2017 — Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme, 10. Revision, German Modification, herausgegeben vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM). Die Inhalte werden unverändert wiedergegeben. Datenquellen und Urheberrechte