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U70.0!Zustand nach intensivmedizinischer Behandlung

Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten — amtlicher Diagnoseschlüssel in Deutschland.
§ 301 · § 295
Endständig · stationär (§ 301 SGB V): nur als Ausrufezeichenkode · ambulant (§ 295 SGB V): nur als Ausrufezeichenkode
Ausrufezeichenkode
Ausrufezeichenschlüsselnummer (sekundäre Schlüsselnummer): Sie darf nicht allein benutzt werden, kann aber zusätzlich zu einem Primärkode angegeben werden, um eine Diagnose näher zu spezifizieren.
1 – 124
Altersbeschränkung: 1 Jahre – 124 Jahre (Muss-Kriterium). Außerhalb dieses Bereichs wertet der Grouper den Kode als Fehler.
Neu
Neu im Jahrgang 2026.
Definition:

Diese Schlüsselnummer ist zusätzlich zu verwenden, wenn bei neu aufgetretenen, anderenorts klassifizierten somatischen Zuständen, kognitiven oder psychischen Störungen angegeben werden soll, dass diese nach einer intensivmedizinischen Behandlung als Manifestation des Post-Intensive-Care-Syndroms (PICS) auftreten. Die Dauer der intensivmedizinischen Behandlung muss mindestens 24 Stunden betragen. Der Kode kann ab einem Lebensalter von 1 Jahr angegeben werden.

Wesentliches Merkmal ist ein weiterer Behandlungsbedarf in der akuten, post-akuten oder chronischen Krankheitsphase.

Manifestationen eines PICS sind von Zuständen zu unterscheiden, die maßgeblich auf eine chronische Grunderkrankung oder auf den intensivmedizinischen Behandlungsgrund zurückzuführen sind.

Alphabetisches Verzeichnis1

Zustand nach intensivmedizinischer Behandlung
Nur ZusatzZusatz!:U70.0!

Änderungen1

2026Neu
Zustand nach intensivmedizinischer Behandlung
ohne Vorgänger

Jahrgänge 2010–2026 und Überleitungstabellen des BfArM. Unterschiede nur in Schreibweise, Abkürzung oder im vorangestellten Text der übergeordneten Rubrik gelten nicht als Änderung.

Quelle: ICD-10-GM, Version 2026 — Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme, 10. Revision, German Modification, herausgegeben vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM). Die Inhalte werden unverändert wiedergegeben. Datenquellen und Urheberrechte