U69.-! Sonstige sekundäre Schlüsselnummern für besondere Zwecke

ICD-10-GM 2017Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten — amtlicher Diagnoseschlüssel in Deutschland.
§ 301 · § 295Nicht endständig — zur Verschlüsselung einen Subkode wählen · stationär (§ 301 SGB V): nicht zur Verschlüsselung zugelassen · ambulant (§ 295 SGB V): nicht zur Verschlüsselung zugelassen
⚖ Regellage1 SEG-4-Empfehlung · zuletzt 01.01.2026 — Regeln außerhalb des Katalogs

Regeln außerhalb des Katalogs1

Fall 1: Stationäre Behandlung eines Patienten mit ambulant erworbener Pneumonie durch Penicillin-resistenten Streptococcus pneumoniae.

Kodierrichtlinien und Entscheidungen des Schlichtungsausschusses sind für alle verbindlich; SEG-4-Empfehlungen binden die Begutachtung des MD.

Subkodes5

U69.0-! Sekundäre Schlüsselnummern für Zwecke der externen Qualitätssicherung⚖ 2
U69.1-! Sekundäre Schlüsselnummern für besondere administrative ZweckeAusrufezeichenkodeAmbulant 4-stellig⚖ 1
U69.2-! Sekundäre Schlüsselnummern für besondere epidemiologische ZweckeAusrufezeichenkodeAmbulant 4-stelligIfSG⚖ 2Laborausnahme EBM
U69.3-! Sekundäre Schlüsselnummern für die Art des Konsums psychotroper Substanzen bei durch diese verursachten psychischen und VerhaltensstörungenAusrufezeichenkodeAmbulant 4-stellig⚖ 2
U69.4-! Sekundäre Schlüsselnummern für die Spezifizierung von InfektionenAusrufezeichenkodeAmbulant 4-stellig⚖ 1

Änderungen

2010Bestand
Sonstige sekundäre Schlüsselnummern für besondere Zwecke

Seit mindestens 2010 unverändert. Jahrgänge 2010–2027 und Überleitungstabellen des BfArM. Unterschiede nur in Schreibweise, Abkürzung oder im vorangestellten Text der übergeordneten Rubrik gelten nicht als Änderung.

Quelle: ICD-10-GM, Version 2017 — Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme, 10. Revision, German Modification, herausgegeben vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM). Die Inhalte werden unverändert wiedergegeben. Datenquellen und Urheberrechte