U69.0-! Sekundäre Schlüsselnummern für Zwecke der externen Qualitätssicherung

ICD-10-GM 2017Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten — amtlicher Diagnoseschlüssel in Deutschland.
§ 301 · § 295Nicht endständig — zur Verschlüsselung einen Subkode wählen · stationär (§ 301 SGB V): nicht zur Verschlüsselung zugelassen · ambulant (§ 295 SGB V): nicht zur Verschlüsselung zugelassen
⚖ Regellage1 verbindliche Regel · 1 SEG-4-Empfehlung · zuletzt 01.01.2026 — Regeln außerhalb des Katalogs

Regeln außerhalb des Katalogs2

-Anmerkung: Erläuterungen, die mit den entsprechenden Abschnitten aus dem Regelwerk für die WHO-Ausgabe der ICD-10 (Band II) identisch sind, sind am Ende mit „(WHO)“ gekennzeichnet.

gilt über U69.-!FoKA: Konsens

Fall 1: Stationäre Behandlung eines Patienten mit ambulant erworbener Pneumonie durch Penicillin-resistenten Streptococcus pneumoniae.

Kodierrichtlinien und Entscheidungen des Schlichtungsausschusses sind für alle verbindlich; SEG-4-Empfehlungen binden die Begutachtung des MD.

Subkodes1

U69.00! Anderenorts klassifizierte, im Krankenhaus erworbene Pneumonie bei Patienten von 18 Jahren und älterAusrufezeichenkode18 – 124Nur stationär⚖ 2

Änderungen2

2023Titel geändert
Anderenorts klassifizierte, im Krankenhaus erworbene Sekundäre Schlüsselnummern zur Spezifizierung des zeitlichen Bezugs einer anderenorts klassifizierten Pneumonie zur stationären Krankenhausaufnahme
2019Titel geändert
Sekundäre Schlüsselnummern für Zwecke der externen Qualitätssicherung Anderenorts klassifizierte, im Krankenhaus erworbene Pneumonie
2010Bestand
Sekundäre Schlüsselnummern für Zwecke der externen Qualitätssicherung

Jahrgänge 2010–2027 und Überleitungstabellen des BfArM. Unterschiede nur in Schreibweise, Abkürzung oder im vorangestellten Text der übergeordneten Rubrik gelten nicht als Änderung.

Quelle: ICD-10-GM, Version 2017 — Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme, 10. Revision, German Modification, herausgegeben vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM). Die Inhalte werden unverändert wiedergegeben. Datenquellen und Urheberrechte