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U69.04!Anderenorts klassifizierte Pneumonie, die entweder bei Krankenhausaufnahme besteht oder innerhalb von 48 Stunden nach Krankenhausaufnahme auftritt

Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten — amtlicher Diagnoseschlüssel in Deutschland.
§ 301 · § 295
Endständig · stationär (§ 301 SGB V): nur als Ausrufezeichenkode · ambulant (§ 295 SGB V): nicht zur Verschlüsselung zugelassen
Ausrufezeichenkode
Ausrufezeichenschlüsselnummer (sekundäre Schlüsselnummer): Sie darf nicht allein benutzt werden, kann aber zusätzlich zu einem Primärkode angegeben werden, um eine Diagnose näher zu spezifizieren.
Nur stationär
Diese Schlüsselnummer ist nur in der stationären Versorgung nach § 301 SGB V zugelassen. In der ambulanten Versorgung nach § 295 SGB V darf sie nicht verwendet werden.
18 – 124
Altersbeschränkung: 18 Jahre – 124 Jahre (Muss-Kriterium). Außerhalb dieses Bereichs wertet der Grouper den Kode als Fehler.

Alphabetisches Verzeichnis2

Pneumonie, die entweder bei Krankenhausaufnahme besteht oder innerhalb von 48 Stunden nach Krankenhausaufnahme auftritt
Nur ZusatzZusatz!:U69.04!
Im Krankenhaus erworbene Pneumonie, die entweder bei Aufnahme besteht oder innerhalb von 48 Stunden nach Aufnahme auftritt
zurückgezogenNur ZusatzZusatz!:U69.04!

Änderungen1

2023Neu
Anderenorts klassifizierte Pneumonie, die entweder bei Krankenhausaufnahme besteht oder innerhalb von 48 Stunden nach Krankenhausaufnahme auftritt
übergeleitet aus U69.02!U69.03!

Jahrgänge 2010–2026 und Überleitungstabellen des BfArM. Unterschiede nur in Schreibweise, Abkürzung oder im vorangestellten Text der übergeordneten Rubrik gelten nicht als Änderung.

Quelle: ICD-10-GM, Version 2026 — Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme, 10. Revision, German Modification, herausgegeben vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM). Die Inhalte werden unverändert wiedergegeben. Datenquellen und Urheberrechte