U07.7 Nicht belegte Schlüsselnummer U07.7

ICD-10-GM 2024Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten — amtlicher Diagnoseschlüssel in Deutschland.
§ 301 · § 295Nicht belegt — darf nicht kodiert werden · stationär (§ 301 SGB V): Primärkode zulässig · ambulant (§ 295 SGB V): Primärkode zulässig
Nicht belegtDiese Schlüsselnummer ist im Katalog geführt, aber nicht belegt: Sie ist eine für spätere Verwendung reservierte Position und darf nicht kodiert werden.
⚖ Regellage1 verbindliche Regel · zuletzt 07.07.2023 — Regeln außerhalb des Katalogs

Regeln außerhalb des Katalogs1

SchlichtungKann bei einer Infektion mit SARS-CoV-2 der Kode B34.2 (Infektion durch Coronaviren nicht näher bezeichneter Lokalisation) angegeben werden?07.07.2023
gilt für Aufnahmen ab 01.09.2023 · auch für Rechnungen, die am 07.07.2023 in MD-Prüfung warengilt über U07.-

Bei Aufnahme wegen COVID-19-Symptomen ohne organspezifische Manifestation wird das führende Symptom Hauptdiagnose, kombiniert mit U07.1! oder U07.2!. B34.2, B34.88 und B34.9 dürfen zusammen mit U07.1! oder U07.2! nicht kodiert werden. Bezug: DKR D002.

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Kodetext U07.7 im Jahrgang 2026 →

Kodierrichtlinien und Entscheidungen des Schlichtungsausschusses sind für alle verbindlich; SEG-4-Empfehlungen binden die Begutachtung des MD.

Quelle: ICD-10-GM, Version 2024 — Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme, 10. Revision, German Modification, herausgegeben vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM). Die Inhalte werden unverändert wiedergegeben. Datenquellen und Urheberrechte